Süddeutsche Zeitung

Prozess um Transplantationsskandal:Doktor O. kommt vorerst frei

500.000 Euro Kaution zahlt er für seine Freiheit: Der Angeklagte im Göttinger Transplantationsprozess wird unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine mehrjährige Haftstrafe muss er dennoch fürchten.

Von Christina Berndt, Göttingen

In atemberaubendem Tempo verlas der Richter am Montagmittag seine Begründung. Und doch brauchte er weit mehr als eine Stunde dafür - so ausführlich waren die Erläuterungen und so lang die medizinischen Zungenbrecher wie "cholangiozelluläres Karzinom". Offenbar wollte sich Richter Ralf Günther gegen Widerspruch wappnen.

Am Ende jedenfalls stand fest: Der Angeklagte im Göttinger Transplantationsprozess kommt auf freien Fuß. Nach elf Monaten in Untersuchungshaft darf Dr. O., der ehemalige Leiter der Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Göttingen, das Gefängnis verlassen, wenn er zuvor Pass und Personalausweis abgibt und eine Kaution in Höhe von 500.000 Euro hinterlegt. Er muss sich künftig morgens um elf und abends um sechs bei der Polizei melden.

Der Haftbefehl werde allerdings aufrechterhalten, betonte Richter Günther. Schließlich bestehe nach wie vor der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags in elf Fällen. Dem Angeklagten werde weiterhin zur Last gelegt, für elf seiner Patienten gegen die Regeln eine Spenderleber besorgt zu haben, wodurch andere Patienten benachteiligt wurden und womöglich starben.

Um seine Manipulationen zu vertuschen, hat O. mitunter nachträglich Protokolle angefertigt, das legte zumindest eine Zeugenaussage am Montag nahe: Da berichtete der Leiter der Anästhesiologie am Göttinger Uniklinikum, Michael Quintel, dass O. ihn einmal gefragt habe, ob man nicht auch später noch Behandlungsprotokolle in die elektronischen Patientenakten einfügen könnte. Zu diesem Zeitpunkt habe die Bundesärztekammer bereits Nachforschungen in der Göttinger Transplantationsmedizin angestellt.

Die Vorwürfe von schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen ließ das Gericht fallen. Gutachter hatten zwar ausgesagt, dass bei diesen Patienten kein Anlass zu einer Lebertransplantation bestand und es ihnen wohl besser ergangen wäre, wenn sie nicht operiert worden wären. Es gebe unter "Fachärzten aber durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber, wann der richtige Zeitpunkt für eine Lebertransplantation ist", sagte der Richter.

Eine Haftstrafe von mehreren Jahren stehe durchaus im Raum

Außerdem hätten zwei der Patienten wohl auch dann in die Operation eingewilligt, wenn sie über Nutzen und Risiken richtig aufgeklärt worden wären - weil sie die Transplantation als persönliche Chance verstanden hätten. Nur im dritten Fall habe eindeutig eine Fehldiagnose vorgelegen, die O. aber offenbar nicht bemerkt hatte. Hier sei deshalb nur noch von fahrlässiger Tötung auszugehen.

Einen Freispruch stellte der Richter nicht in Aussicht. Eine Haftstrafe von zwei Jahren oder mehr stehe durchaus im Raum, ohne Bewährung, sagte er. Deshalb bestehe auch trotz der bereits abgesessenen elf Monate U-Haft immer noch Fluchtgefahr. "Aber sie ist nicht mehr so groß, dass dem nicht durch Auflagen begegnet werden kann", so Richter Günther. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits Beschwerde gegen die Freilassung an. Sie sieht in dem stets zuversichtlich dreinblickenden, aber in der Haft stark ergrauten O. keineswegs den heroischen Arzt, der vielleicht mitunter in Selbstüberschätzung manchen Fehler machte. Sie erkennt auch unlautere Motive.

So ging es am Montag noch einmal um den Bonus von 1500 Euro, den O. von der 21. bis zur 60. in einem Jahr transplantierten Leber vom Uniklinikum erhielt. Sollte ihn das Geld dazu bewegt haben, besonders viele Patienten unters Messer zu legen? Nach SZ-Informationen verpflanzte O. in den ersten drei Quartalen der Jahre 2009 und 2010 durchschnittlich jeweils 17 Lebern pro Quartal, so dass er in diesen neun Monaten auf gut 50 kam. Kurz bevor er die 60 erreichte und die Transplantationen nicht mehr lukrativ waren, brach der Leber-Umsatz dann ab. Zufall, häufige Dienstreisen oder doch finanzielles Kalkül?

Die Eheleute O. lagen sich nach der richterlichen Entscheidung in den Armen. Die Verhandlung werde am 6. Januar fortgesetzt, sagte der Richter noch. Und zum Angeklagten: "Dann sehen wir uns, Herr Dr. O.?" Der nickte.

In einer früheren Version dieses Textes hieß es, O. habe in den ersten drei Quartalen der Jahre 2009 und 2010 durchschnittlich jeweils 17 Lebern pro Monat verpflanzt. Das ist nicht richtig. Vielmehr waren es durchschnittlich 17 Lebern pro Quartal. Wir haben die Angaben entsprechend korrigiert.

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Quelle:
SZ vom 17.12.2013/ahe
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