Prozess um Tod eines Asylbewerbers:BGH bestätigt Urteil im Fall Jalloh

Der Asylbewerber Oury Jalloh war 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt. Ein Polizist wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung hat der BGH nun bestätigt - die Todesumstände Jallohs sind noch nicht geklärt.

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh bestätigt.
  • Jalloh war 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt.
  • Das Landgericht Magdeburg hatte deshalb einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Mit der Frage, ob Jalloh ermordet worden sein könnte, hat das Urteil des BGH nur am Rande zu tun - damit beschäftigt sich zurzeit die Dessauer Staatsanwaltschaft.

BGH bestätigt Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh bestätigt. Der 4. Strafsenat hatte darüber befunden, ob das Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen einen Dessauer Polizisten wegen fahrlässiger Tötung frei von Rechtsfehlern zustande kam. Sowohl die Verteidiger des Polizisten als auch die der Angehörigen Jallohs hatten das in Frage gestellt.

Oury Jalloh, ein Flüchtling aus Sierra Leone, war am 7. Januar 2005 von der Polizei in Gewahrsam genommen worden, weil sich Frauen von ihm belästigt fühlten. Kurze Zeit später kam er bei einem Brand in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ums Leben - an Händen und Füßen auf eine Liege gefesselt.

Um was es in der Revisionsverhandlung ging

2008 hatte das Landgericht Dessau den verantwortlichen Dienstgruppenleiter freigesprochen, einen Beamten, der zwei Mal den Feueralarm weggedrückt hatte, weil er an einen Fehlalarm geglaubt haben will. 2010 hatte der BGH das Urteil wegen gravierender Mängel aufgehoben. Ende 2012 verurteilte das Landgericht Magdeburg den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro: weil er den unter Alkohol und Drogen stehenden Jalloh trotz des Wissens um dessen "Selbstverletzungsversuche" ohne ständige optische Überwachung eingesperrt hatte.

Die Vorsitzende Richterin betonte, dass es in der Revisionsverhandlung nur darum gehe, ob es bei dem Urteil des Landgerichts Magdeburg Rechtsfehler gegeben habe. Konkret: ob die Feststellung des Landgerichts aufrechterhalten werden kann, dass der Polizist einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" unterlag, als er nach der Festnahme Jallohs keinen Richter einschaltete, wie eigentlich vorgeschrieben.

Im Prozess hatte der Angeklagte angegeben, auf dem Revier sei das immer so gemacht worden, und der sogenannte Richtervorbehalt sei ihm für solche Fälle nicht bekannt gewesen. Ein Richter hätte möglicherweise die Freilassung Jallohs angeordnet - der Asylbewerber wurde also womöglich zu Unrecht festgehalten.

Ermittlungen zur Todesursache

Den bösen Verdacht, der das Verfahren von Beginn an begleitet hat - dass der gefesselte Jalloh in seiner Zelle ermordet worden sein könnte -, diesen Verdacht sah das Landgericht als widerlegt an. Es ging stattdessen davon aus, dass Jalloh seine Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet hat. Ein Szenario, das die Aktivisten der "Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh" durch ein eigenes Brandgutachten als widerlegt ansehen: Im November 2013 kam ihr Sachverständiger zu dem Ergebnis, das Brandbild in Zelle 5 könne nur durch Einsatz eines Brandbeschleunigers erreicht werden. Die Staatsanwaltschaft Dessau hat im Frühjahr deshalb neue Ermittlungen aufgenommen - diese sind noch nicht abgeschlossen.

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