Prozess um Kindsmord:Gäfgen hält Gericht für befangen

Magnus Gäfgen ist als Kindsmörder verurteilt und streitet um Schmerzensgeld, weil ihm nach seiner Festnahme Gewalt angedroht wurde. Kurz vor dem geplanten Prozessende gibt es eine neue Wende.

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat wenige Tage vor der geplanten Urteilsverkündung im Prozess um Schmerzensgeld einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Ein entsprechender Schriftsatz sei am Montagabend beim Frankfurter Landgericht eingegangen, sagte ein Sprecher.

Kindermörder Gäfgen verklagt Hessen

Magnus Gäfgen bei Beginn des jüngsten Prozess im März 2011.

(Foto: dpa)

Der Schriftsatz werde zunächst von der zuständigen Kammer gelesen und im Anschluss an eine andere Kammer weitergegeben, die schließlich über den Antrag entscheide. Laut Sprecher ist nicht klar, ob die für den kommenden Donnerstag angesetzte Urteilsverkündung dadurch erneut verschoben werden muss. Der Termin war zuvor bereits zwei Mal verlegt werden.

Gäfgen ist wegen des Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In dem neuen Verfahren verlangt er Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil ihm nach seiner Festnahme im Jahr 2002 ein Polizeibeamter körperliche Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Jungen zu erfahren.

Gäfgen-Anwalt kritisiert Gericht

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer sagte der Zeitung, dem Gericht seien noch umfangreiche Schriftsätze und Hinweise auf Verfahrensfehler vorgelegt worden. Zudem sei die Vernehmung des früheren Staatssekretärs Udo Corts und des damaligen Chefs des Landeskriminalamts, Norbert Nedela, beantragt. Dennoch habe das Gericht bereits einen Tag nach Erhalt der letzten Anträge der Presse mitgeteilt, dass es ohne weitere Beweiserhebung am 4. August das Urteil verkündet werde. "Das ist sehr ungewöhnlich und auch merkwürdig", sagte Heuchemer dem Blatt.

Gäfgen begründet seine Schmerzensgeldforderung zum einen mit psychischen Schäden, die er durch die Gewaltandrohung erlitten haben will. Zum anderen habe der Polizist ihn auch geschubst und geschlagen, was dieser in dem Prozess aber entschieden bestritt.

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