Prozess um geklaute Popsongs:Promi-Hacker zu Haftstrafe verurteilt

Die Liste der Geschädigten liest sich wie das Who's who der Popindustrie: Hacker "DJ Stolen" hat von Stars wie Lady Gaga oder Mariah Carey unveröffentlichte Songs geklaut und verkauft. Nun wurden der 18-jährige Duisburger und sein Komplize verurteilt.

Nach der Serie von Hacker-Attacken auf bekannte Popstars wie Lady Gaga ist ein 18-jähriger Duisburger zu 18 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen einen 23-jährigen Mitangeklagten wurden 18 Monate auf Bewährung verhängt. Ihm nahmen die Richter ab, dass er der Hackerszene inzwischen den Rücken gekehrt hat. Der 18-Jährige bekam eine Galgenfrist von sechs Monaten. In dieser Zeit muss er seine Computersucht behandeln lassen. Macht er das nicht, muss der Duisburger die Strafe absitzen.

Songs gestohlen - Promi-Hacker vor Gericht

Von Kesha bis zu Lady Gaga reicht die Liste der Geschädigten: Weil sie unveröffentlichte Lieder von Popstars gehackt haben, wurden zwei junge Männer in Duisburg verurteilt.

(Foto: dpa)

Die beiden jungen Männer hatten vor dem Duisburger Amtsgericht gestanden, seit dem Jahr 2009 bis dahin unveröffentlichte Songs der Künstler heruntergeladen und verkauft zu haben. Auch Tourneepläne und Kreditkartennummern sollen sie mit Hilfe von Spionageprogrammen, sogenannten Trojanern, gestohlen haben. Ihr Gewinn: etwa 15.000 Euro. Das Gericht bezeichnete beide Angeklagte als computersüchtig.

Der 18-Jährige, der unter dem Namen "DJ Stolen" in der Szene bekannt ist, wurde zudem wegen Nötigung verurteilt. Laut Anklage hatte er private Fotos von Keshas Computer heruntergeladen und gedroht, diese zu veröffentlichen. Er soll die Sängerin dazu genötigt haben, für ihn einen sogenannten "drop", eine persönliche Widmung, aufzunehmen, den er dann in von ihm bearbeitete Musikdateien einbaute, um seinen Bekanntheitsgrad in der Hackerszene zu steigern. Es sei den Angeklagten ausschließlich um Anerkennung gegangen. "Für sie war nur der Ruhm wichtig", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.

Anfangs sei es nur eine Spielerei gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses erklärt. Die beiden Beschuldigten hätten einfach mal versucht, wie nah man denn den großen Stars kommen könnte. Am Donnerstag beantragte die Anklage dann für den 18-jährigen Angeklagten 15 Monate Jugendhaft ohne Bewährung. Für den 23-jährigen Mitangeklagten forderte sie 18 Monate Haft auf Bewährung.

Es sei unverständlich, dass die Rechner der Stars nicht gegen solche Angriffe geschützt gewesen seien, hatte dagegen der Verteidiger Burkhard Benecken kritisiert. Er verlangte, die geschädigten Stars als Zeugen zu laden. Unter anderem sollten Lady Gaga, Justin Timberlake und Nelly Furtado zu den Cyber-Attacken aussagen. Die Stars hätten die Songs absichtlich nicht gesichert, um mit einer Vorabveröffentlichung Aufmerksamkeit zu erreichen, sagte Benecken. Sein Antrag wurde abgelehnt.

Der 23-Jährige aus Wesel hatte die ihm zur Last gelegten Attacken bereits eingeräumt. Auf seinem Computer befanden sich fast eintausend unveröffentlichte Songs bekannter Popstars. "Das war auch eine Sucht für mich, ich brauchte jeden Tag neue Lieder", sagte er vor Gericht. "Ich habe mich in der Hacker-Szene hochgearbeitet." Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zuletzt im Keller seiner Eltern gelebt und nächtelang vor dem Computer gesessen. Vor Prozessbeginn hatte er den Ermittlern eine Liste mit den Namen weiterer Hacker überreicht.

Der Jüngere wird von den Ermittlern verdächtigt, nach Erhebung der Anklage bereits zwei Mal rückfällig geworden zu sein. Während der 23-Jährige das Urteil akzeptiert hat, will der Verteidiger von "DJ Stolen" noch prüfen, ob er Berufung eingelegt.

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