Süddeutsche Zeitung

Prozess:Überraschung im Fall Niklas: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

  • Paukenschlag im Bonner Prozess um den Tod des verprügelten Schülers Niklas: Die Staatsanwaltschaft hat im Kernvorwurf einen Freispruch gefordert.
  • Es sei nicht zweifelsfrei sicher, dass der 21 Jahre alte Angeklagte das Opfer angegriffen habe, sagte der Staatsanwalt.
  • Die Verteidigung von Walid S. plädierte ebenfalls auf Freispruch. Das Urteil soll am 3. Mai fallen.

Es war ein mühsamer Indizienprozess mit schwieriger Beweisaufnahme und teils widersprüchlichen Zeugenaussagen. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an diesem Dienstagvormittag ist dann trotzdem eine Überraschung: Die Anklage fordert im Kernvorwurf einen Freispruch. Die tödliche Prügelattacke auf den 17-jährigen Niklas bleibt damit womöglich ungesühnt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem 21-jährigen Hauptangeklagten Walid S. Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Bei ihm war eine Jacke mit Blutspuren von Niklas gefunden worden. Walid S. gab jedoch an, diese sei erst nach der Prügelattacke über Umwege in seinen Besitz gelangt. Er sei gar nicht am Tatort gewesen. Nun ist sich offenbar auch die Anklage nicht mehr sicher: Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass Walid S. den Schüler angegriffen habe, sagte der Staatsanwalt am Dienstagvormittag. "Wir haben alles versucht." Aber es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht.

Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf Freispruch. Das Urteil soll am 3. Mai fallen. Neben dem Hauptangeklagten war in dem Prozess um den Tod von Niklas zunächst ein weiterer junger Mann angeklagt gewesen. Der Prozess gegen den heute 22-Jährigen wurde jedoch im Verlauf des Verfahrens abgetrennt.

Der 17 Jahre alte Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen den Kopf niedergestreckt worden. Anschließend wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus. Der anfängliche Verdacht, Niklas sei erschlagen worden, ließ sich nicht aufrechterhalten. Der Tod des Schülers war wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände. Seine Blutgefäße im Gehirn sollen vorgeschädigt gewesen sein, deshalb starb er an den Folgen des Schlages.

Verschwommene Erinnerungen

Zahlreiche junge Leute hatten seit Prozessbeginn im Januar ausgesagt. Das Bild der Tatnacht im Mai 2016 wurde jedoch nicht viel klarer. Viele Zeugen sprachen von verschwommenen Erinnerungen, sie wollen im entscheidenden Moment abgelenkt gewesen sein. Zudem sei es dunkle Nacht gewesen. Alle hätten Alkohol getrunken, führten einige als Entschuldigung an.

Lediglich ein Freund von Niklas will den Angeklagten eindeutig als Täter wiedererkannt haben. Kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme brachte dann aber eine überraschend einbestellte Zeugin Verwirrung in den Prozess: Die 19-Jährige beschuldigte einen anderen Mann und berief sich auf einen Bekannten, der angeblich alles gesehen habe, aus Angst vor dem wahren Täter aber schweige.

Der Staatsanwaltschaft reichten die Indizien gegen Walid S. nicht. Sie hat am Dienstag nur wegen einer anderen Tat zwölf Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung für den Angeklagten gefordert. Die Beteiligung an einer Schlägerei wenige Tage vor dem Angriff auf Niklas hatte er nämlich eingeräumt.

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