Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Angeklagter schweigt im Prozess um Tod einer Schülerin

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Im August 2020 wird ein 15-Jähriges Mädchen in Berlin erwürgt aufgefunden. Nun steht ein 42-Jähriger vor Gericht, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Nach dem gewaltsamen Tod einer 15 Jahre alten Schülerin in Berlin hat am Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, das Mädchen in der Nacht zum 5. August 2020 auf einer Brache an der Rummelsburger Bucht nach einer versuchten Vergewaltigung erwürgt zu haben.

Einer der beiden Verteidiger erklärte nach Verlesung der Anklage am Donnerstag, ob und wie sich sein Mandant einlassen werde, könne noch nicht gesagt werden. Eine Anwältin der Nebenklage sagte am Rande, im Prozess werde auch zu klären sein, warum der Angeklagte, der nach einer Vergewaltigung einer Rentnerin bereits 13 Jahre im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht war, "frei und völlig unkontrolliert" gewesen sei. Seine Taten würden "von ganz massivem Frauenhass" sprechen. Es gehe auch um die Frage, wie ernst die Gesellschaft Gewalt gegen Frauen nehme.

Die Mutter und die ältere Schwester des Opfers, die Nebenklägerinnen sind, waren zu Prozessbeginn selbst erschienen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schülerin, die von einem Treffen mit Freundinnen gekommen und alkoholisiert gewesen sei, den Mann zunächst freiwillig begleitet habe. Er habe das Opfer dann zu Boden gebracht und in ein Gebüsch gezerrt, heißt es in der Anklage. Nachdem er von der Schülerin abgelassen habe, soll er sie aus Angst vor Entdeckung getötet haben. Nach dem Verbrechen habe er sich in Begleitung eines Rechtsanwalts zur Polizei begeben und die Beamten zum Tatort geführt, sich allerdings nicht weiter geäußert.

Der Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. In einem Verfahren wegen Vergewaltigung sei er 2001 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung freigesprochen, aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. 2014 sei er in einem Gutachten als nicht mehr gefährlich eingestuft und entlassen worden. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Prozess geht am 9. Februar weiter.

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