Vor Gericht:Staatsanwältin soll unrechtmäßig Tiere notverkauft haben

Prozess in Kiel wegen Rechtsbeugung in Tierschutzverfahren

Prozess in Kiel wegen Rechtsbeugung in Tierschutzverfahren

(Foto: Frank Molter/dpa)
  • Wegen des Verdachts der Rechtsbeugung muss sich eine Staatsanwältin in einem Verfahren vor dem Kieler Landgericht verantworten.
  • Die frühere Tierschutz-Dezernentin soll beschlagnahmte Tiere notveräußert haben, ohne den Besitzern die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt zu haben.
  • Auf Rechtsbeugung stehen zwischen einem und fünf Jahre Gefängnis.

Eine Kieler Staatsanwältin sollte Tiere schützen und soll dabei das Recht bewusst gebeugt haben. Im Falle einer Verurteilung drohen der 44-Jährigen deshalb Gefängnis und Entlassung aus dem Staatsdienst - und dem Land Schleswig-Holstein Schadenersatzforderungen betroffener Tierhalter in Millionenhöhe.

Das Gesetz sieht für jede einzelne Tat eine Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren vor. "Die Angeklagte wollte ihre Stellung als Staatsanwältin dazu nutzen, das Tierschutzrecht mit Nachdruck durchzusetzen", sagte Staatsanwalt Joachim Reinhold zum Prozessauftakt vor dem Kieler Landgericht. "Sie entfernte sich dabei jedoch bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz."

Die Ermittlungen gegen die frühere Tierschutz-Dezernentin der Kieler Staatsanwaltschaft kamen durch Strafanzeigen und Beschwerden der Tierhalter in Gang. Der Vorwurf: Die Staatsanwältin habe auf Höfen, in Reitställen und bei Privatpersonen Tiere beschlagnahmen lassen und notverkauft, ohne die Besitzer dazu anzuhören und ihnen das Recht auf Widerspruch einzuräumen. Sie habe bei der Bearbeitung der Fälle Fehler gemacht, räumte die Angeklagte am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Kiel ein. "Keinesfalls aber habe ich das Recht gebeugt."

Für den Prozess sind bisher 36 Verhandlungstage angesetzt

Der Anklage zufolge missbrauchte die 44-Jährige beim Verkauf beschlagnahmter Tiere teilweise ihre "gesetzliche Befugnis zur Notveräußerung bewusst". Auf diese Weise habe sie verhindert, dass sich die Tiereigentümer, gegen die wegen schwerer Tierschutzverstöße ermittelt wurde, mit Rechtsmitteln wehren konnten. In einem Fall soll sie schlecht gehaltene Tiere eines Landwirts ohne förmliche Notveräußerung eigenmächtig veräußert haben. Hier lautet der Vorwurf "Rechtsbeugung in Tateinheit mit Diebstahl".

Für den Prozess sind bisher 36 Verhandlungstage angesetzt. Die Beamtin ist des Dienstes enthoben - ihre Bezüge sind um 25 Prozent gekürzt. Ihre Klage dagegen scheiterte als unbegründet. Das Land Schleswig-Holstein soll für Schadenersatzansprüche mindestens fünf Millionen Euro in den Haushalt eingestellt haben.

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