Prozess in Siegen:Tatmotiv: enttäuschte Liebe

Teenager erwürgt Mitschüler - Urteil erwartet

Weil er seine Liebe nicht erwiderte, erwürgte ein 14-Jähriger seinen zwei Jahre älteren Mitschüler.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess gegen einen Teenager, der aus nicht erwiderter Liebe einen zwei Jahre älteren Mitschüler erwürgt hatte, ist das Urteil gefallen.
  • Der heute 15-Jährige muss wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verbüßen.
  • Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Von Beate Wild

Während die Schüler in der Gemeinde Wenden (Kreis Olpe im Sauerland) in der zweiten Stunde im Oktober 2018 dem Unterricht folgen, ahnen sie nicht, dass sich ganz in der Nähe ein entsetzliches Verbrechen ereignet. In einem Waldstück neben der Gesamtschule erwürgt ein damals 14-Jähriger seinen zwei Jahre älteren Mitschüler. Das Motiv: enttäuschte Liebe.

Am Donnerstagnachmittag hat das Landgericht Siegen das Urteil gegen den mittlerweile 15-Jährigen gefällt: Der Teenager muss wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verbüßen, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Es ist eine Tat, die die Menschen bundesweit erschütterte. Vor allem, dass sowohl Täter als auch Opfer so jung sind, weicht von der Norm ab. Am Tag des Verbrechens schwänzen Täter und Opfer den Unterricht, um sich im Wald zu einer Aussprache zu treffen. Laut Anklageschrift ist der Jüngere von kräftiger Statur und körperlich überlegen. Der Ältere wird als schmächtig und kindlich beschrieben. Trotz des Altersunterschieds sind beide in einer Jahrgangsstufe.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Täter soll seinem späteren Opfer schon mit 13 Jahren seine homosexuellen Neigungen offenbart haben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Am Tag der Tat habe der 14-jährige Täter auf sexuelle Handlungen gehofft. Doch der 16-Jährige weist den Jüngeren zurück. Und dieser reagiert mit unfassbarer Gewalt. Laut Anklage würgt er seinen Mitschüler "bis Blut aus Mund und Nase" austritt und sein Gesicht blau anläuft. Nach der Tat schleppt der 14-Jährige die Leiche zu einem benachbarten Waldstück und lässt sie dort zurück.

Als der 16-Jährige an diesem Abend nicht nach Hause kommt, meldet der Vater des Opfers seinen Sohn als vermisst. Bei einer Suchaktion am nächsten Tag findet ein Feuerwehrmann den Leichnam des Schülers. Der 14-Jährige wird zunächst als Zeuge befragt, verstrickt sich aber in Widersprüche. Er verrät sich unter anderem durch seine verdreckte und durchnässte Kleidung, die seinen Mitschülern auffällt.

Der Verteidiger des Angeklagten, Martin Kretschmer, sagte vor Journalisten, sein Mandant habe die Tat eingeräumt. Er habe schon von Anfang an umfangreiche Angaben beim Haftrichter gemacht. Im Prozess ging es deshalb nicht um die Täterschaft, sondern um das Motiv und die Hintergründe.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer von Mord, nicht wie ursprünglich in der Anklageschrift von Totschlag aus. Sie forderte eine Haftstrafe von acht Jahren sowie die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Verteidigung plädierte dagegen auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und hielt eine Haftstrafe von sechs Jahren für angemessen.

Aus Gründen des Jugendschutzes fand der Prozess vor der Jugendkammer des Siegener Landgerichts unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ging dabei auch um den Schutz von Zeugen, unter denen sich auch minderjährige Klassenkameraden von Opfer und Täter befanden.

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