Prozess in Rheinland-Pfalz:Mutter soll Sohn zum Mord angestiftet haben

Mit Maske und Messer lauert er ihr auf. Dann sticht er zu und verletzt die Frau in Bad Kreuznach lebensgefährlich. Vor Gericht stehen nun drei Angeklagte - darunter auch die Frau, die den Mordversuch geplant haben soll.

Von Friederike Zoe Grasshoff

Ein Dienstag im März, 15 Uhr, eine Frau betritt ihre Wohnung in Laubenheim, einem Ort im Landkreis Bad Kreuznach. Sie ist nicht allein in dieser Wohnung, aber das weiß sie nicht. Ein Fremder erwartet sie, sein Gesicht versteckt er hinter einer Jigsaw-Maske, einem Horrorgesicht aus Plastik, wie es der Film "Saw" bekannt gemacht hat. In der Hand hält er ein Messer, blauer Griff, handelsübliches Modell.

Er beschimpft die 46-Jährige, sticht ihr in den Hals. Sie wehrt sich und reißt ihm die Maske vom Gesicht. Der Mann flüchtet. Am Hals der Frau bleibt eine Stichwunde: sieben Zentimeter lang, drei Zentimeter breit. Sie wird ins Krankenhaus eingeliefert, sie überlebt. Es ist das zweite Mal in zwei Monaten, dass die Frau sterben soll; dass andere ihren Tod beschließen. So jedenfalls sieht es die Staatsanwaltschaft.

Drei Angeklagte vor Gericht in Bad Kreuznach

An diesem Mittwoch beginnt der Prozess gegen drei Angeklagte. Die 46-Jährige wird dabei als Nebenklägerin im Landgericht Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, auftreten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt eine 43-jährige Hausfrau wegen Anstiftung zum Mord.

Die Frau, Roswita K., habe den Tod der 46-Jährigen geplant, weil sie in ihr eine Konkurrentin sah: Das Opfer der Messer-Attacke war die neue Freundin des Noch-Ehemanns von Roswita K. Diese habe ihren Sohn und zwei weitere junge Menschen angestiftet, die Konkurrentin heimtückisch zu ermorden, so die Anklage. Das Motiv: Eifersucht. Das Ziel: ihren Mann zurückgewinnen. Die Anklageschrift ist 48 Seiten lang - und voller Unglaublichkeiten.

Roswita K. ist nicht vorbestraft. Ihr Sohn, Christopher S., 21 Jahre alt und zum Zeitpunkt des Mordversuchs noch in Ausbildung, war der Polizei bereits wegen Diebstahls aufgefallen. Er ist nicht nur wegen versuchten Mordes angeklagt, ihm wird auch schwerer sexueller Missbrauch in 41 Fällen vorgeworfen. Drei Monate lang soll er mit seiner damals 13-jährigen Freundin einvernehmlich geschlafen haben.

Und auch diese Freundin spielt wohl eine Rolle in dem Familiendrama: Sie soll ebenso wie Christopher S. von seiner Mutter angestiftet worden sein, die neue Lebensgefährtin ihres getrennt lebenden Gatten zu ermorden. Bereits zwei Monate vor der Messer-Attacke, am 28. Januar dieses Jahres, sollen die beiden der neuen Freundin des Vaters eine mutmaßlich mit tödlichem Gift versetzte Zigarette angeboten haben. Sie lehnte ab. Und überlebte.

Die Mutter soll noch eine weitere Person zum Mord angestiftet haben

Nachdem dieser erste Mordversuch nicht aufgegangen war, soll die Mutter einen weiteren jungen Mann dazu angestiftet haben, ihren Plan in die Tat umzusetzen: Kevin M., einen flüchtigen Bekannten, 21 Jahre alt, arbeitslos, nicht vorbestraft. Den Kontakt zwischen Roswita K. und Kevin M. soll der Sohn der Angeklagten vermittelt haben. Er wird auch verdächtigt, bei Planung und Vorbereitung der Tat mitgeholfen zu haben.

Gegen eine Bargeldzahlung in bislang nicht bekannter Höhe soll sich Kevin M. dazu bereit erklärt haben, die Freundin des Noch-Ehemanns umzubringen. Auch er steht an diesem Mittwoch wegen versuchten Mordes vor Gericht. Kevin M. soll es gewesen sein, der sich maskiert in der Wohnung des Opfers versteckt hat und der Frau das Messer in den Hals rammte. Dabei habe er die Ahnungslosigkeit der Frau ausgenutzt, so die Anklage.

Wenige Tage nach dem Messer-Angriff wurden Roswita K., ihr Sohn Christopher S. sowie ihr mutmaßlicher Komplize und flüchtiger Bekannter Kevin M. festgenommen, seither sitzen die Verdächtigen in Untersuchungshaft. Alle drei haben nach Informationen des Landgerichts Bad Kreuznach bereits eingeräumt, an den Vorfällen beteiligt gewesen zu sein. Sowohl die Anstiftung zum Mord als auch versuchter Mord kann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.

In dem Schwurgerichtsverfahren am Landgericht Bad Kreuznach stehen schon jetzt vier Fortsetzungstermine fest.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: