Prozess in Ravensburg:Der freundliche Erpresser

Prozess gegen mutmaßlichen Supermarkt-Erpresser

Der angeklagte mutmaßliche Supermarkt-Erpresser - hier mittig im Bild - geht in Saal 1 des Landgerichts an seinen Platz. Im Vordergrund steht der Justizbeamte, rechts der Rechtsanwalt des Angeklagten.

(Foto: Marijan Murat/dpa)
  • Der mutmaßliche Supermarkt-Erpresser vom Bodensee schreckte im September 2017 die gesamte Republik auf, als er fünf Gläschen Babynahrung mit hochgiftigem Ethylenglykol versetzte.
  • Schließlich versuchte er von den Handelsketten 11,75 Millionen Euro zu erpressen und muss dafür nun zwölfeinhalb Jahre in Haft.
  • Ein psychologischer Gutachter attestiert dem geständigen Angeklagten eine narzisstische sowie eine dissoziale Persönlichkeitsstörung.

Von Stefan Mayr, Ravensburg

Jochen S. wird von zwei Justizbeamten in den Sitzungssaal 1 des Landgerichts Ravensburg geführt. Er trägt Fußfesseln, Gesicht und Kopf hat der geständige Supermarkt-Erpresser von Friedrichshafen akkurat rasiert, die Kleidung des hageren 54-Jährigen ist eher nachlässig: Unter seinem blauen Pullover hängt ein Hemd heraus. Mit zitternden Händen setzt er seine Brille auf. Er stellt einen Karton unter den Tisch und bittet das Gericht freundlich darum, seine mitgebrachten Haselnuss-Schnitten essen zu dürfen. "Nicht dass Sie denken, das sei respektlos."

Das Gericht erlaubt ihm den Imbiss. Im September 2017 ging der Angeklagte weniger rücksichtsvoll vor, als er die gesamte Republik aufschreckte, insbesondere alle Eltern aus dem Bodensee-Raum: Er versetzte fünf Gläschen Babynahrung mit giftigem Ethylenglykol, stellte diese in mehreren Supermärkten in Friedrichshafen ins Regal und versuchte von den Handelsketten 11,75 Millionen Euro zu erpressen. Nach Ermittler-Angaben wäre die Dosis Ethylenglykol in den Gläschen für Kleinkinder tödlich gewesen. Die Polizei sprach von einem "sehr skrupellosen" und "ausgesprochen gefährlichen" Täter.

Am Ende dieses Tages wird er zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

"Ich habe mich schon immer gefragt, was mit mir nicht stimmt"

Wer ist dieser Mann, der den Tod von Babys in Kauf nimmt, um an Geld zu kommen? "Ich habe mich schon immer gefragt, was mit mir nicht stimmt", sagt der Angeklagte am Montag. Er spricht von einem "Albtraum des Lebens" und verwickelt alle Zeugen in langwierige Gespräche, bei denen er mehr über sein Leben referiert als Fragen stellt. Die Kammer lässt ihn überaus geduldig gewähren. Seit Anfang Oktober steht Jochen S. vor Gericht, die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord sowie versuchte räuberische Erpressung vor. Letztlich wurde kein Kind geschädigt, die Polizei nahm Jochen S. zwei Wochen nach seiner Tat fest.

Am fünften Verhandlungstag am Montag attestiert ein psychologischer Gutachter dem Angeklagten eine narzisstische sowie eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Der Sachverständige erklärt ihn aber als voll schuldfähig. Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik kommt demnach nicht in Frage.

Jochen S. ist vorbestraft und saß bereits mehrmals in Haft wegen etlicher Verkehrsdelikte und Betrügereien, aber auch wegen Hausfriedensbruchs, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Freiheitsberaubung. Einst versuchte er, die Nichte seiner Lebensgefährtin zu entführen. Diese Taten seien mitunter Ausdruck der Persönlichkeitsstörungen, sagt der Gutachter: "Eigene Bedürfnisse werden über jene der Gesellschaft gestellt." Der Psychologe sprach von "verantwortungslosem Verhalten und anhaltenden Normverletzungen". Bei 17 Eintragungen im Strafregister sei der "Lerneffekt von Sanktionen sehr unzureichend". Zur narzisstischen Störung passe das Auftreten des Angeklagten, als er eine Boutique in Konstanz betrieb und einen Ferrari fuhr, obwohl er sich diesen gar nicht leisten konnte. In seinem Dorf wurde er "Magnum vom Bodensee" genannt. "Ich war schon immer ein schwieriger Mensch", ließ er am ersten Prozesstag seinen Pflichtverteidiger verlesen, "irgendwann bin ich zum Arschloch geworden." Nach seinem Geständnis bat er um Entschuldigung. Er habe "aus Verzweiflung am Leben" gehandelt. Dabei habe er aber nicht töten wollen. Vielmehr habe er die Gläser hinten in die Regale gestellt, damit sie nicht gekauft werden. Zudem habe er das BKA und die Unternehmen sofort kontaktiert. "Für mich war alles ein großer Bluff." Dem widersprach ein Polizist im Zeugenstand: Die vergiftete Ware hätte sehr wohl verkauft werden können.

Nach seiner langen Befragung bedankt sich Jochen S. beim Psychologen freundlich für dessen Geduld. Um sogleich vom Gericht zu beantragen, das Gutachten nicht anzuerkennen, weil es mangelhaft sei. Diesen Wunsch erfüllt ihm das Gericht nicht. Der Staatsanwalt fordert 13 Jahre Haft, er wirft Jochen S. Habgier und Grausamkeit vor. Der Verteidiger spricht von einer "persönlichen Tragödie" seines Mandanten. Er habe es darauf angelegt, erwischt zu werden, darum habe er sich im Bereich der Überwachungskameras bewegt.

Sieben Jahre Haft seien angemessen. Als der Vorsitzende Richter den Angeklagten um sein Schlusswort bittet, verweigert sich dieser: "Ich bin dazu psychisch und physisch nicht in der Lage." Jetzt verliert der Richter doch noch seine Geduld. Ein Arzt kommt, untersucht Jochen S. und erklärt ihn für verhandlungsfähig. Dennoch will er "heute nicht" sprechen, auch weil er nicht darauf vorbereitet sei. Dann verurteilt ihn das Gericht zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft.

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