Süddeutsche Zeitung

Ex-IWF-Chef:Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Strauss-Kahn

  • Die Staatsanwaltschaft verlangt einen Freispruch für den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn.
  • Der 65-Jährige steht wegen des Vorwurfs der schweren Zuhälterei im französischen Lille vor Gericht.
  • Dies sei ihm nicht nachweisbar, hieß es im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft will Freispruch für Strauss-Kahn

Im Zuhälterei-Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 65-Jährigen gefordert. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich Strauss-Kahn der schweren Zuhälterei schuldig gemacht habe, sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre vor dem Gericht im nordfranzösischen Lille.

Strauss-Kahn habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert oder einen finanziellen Vorteil gehabt, sagte Fèvre. Darum forderte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer "schlicht und einfach" Freispruch. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt, es gehe nicht um ein mafiöses Netzwerk, sondern um eine Gruppe von Freunden, die ihre Partys gefeiert hätten. Der frühere IWF-Chef sei als einstmals mächtigster Mann der Welt beschrieben worden. Deswegen sei er aber nicht notwendigerweise schuldig. Gleichzeitig prangerte der Staatsanwalt das völlige Fehlen von Achtung vor den beteiligten Frauen an, die zu Lustobjekten degradiert worden seien. Die Staatsanwaltschaft arbeite aber "mit dem Strafgesetz, nicht mit einem Moralkodex".

Der einstige sozialistische Spitzenpolitiker, der im Jahr 2011 nach Vergewaltigungsvorwürfen von seinem Posten als Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) zurücktreten musste, räumte vor und während des Prozesses die Teilnahme an den Sexpartys ein. Er bestritt aber, gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft und bis zu 1,5 Millionen Euro Geldstrafe gedroht.

Strauss-Kahn hielt bei seiner Befragung in der vergangenen Woche mit stoischer Ruhe an seiner Verteidigungslinie fest. Nur einmal wurde er sichtlich wütend. "Mir reicht es langsam", fauchte er, als Callgirls vor Gericht ausführlich über die teils brutalen Sexpraktiken bei den Partys berichteten. Es sei "absurd" und eine "falsche Logik" schlussfolgern zu wollen, er habe die Frauen als Prostituierte erkennen müssen, weil sich jemand nur gegen Geld zu solchen Sexpraktiken bereit erklären würde. "Ich mag im Vergleich zum Durchschnitt der Männer eine derbere Sexualität haben", sagte er. Er stehe aber nicht wegen "irregeleiteter" Sexualpraktiken vor Gericht.

Plädoyer der Anklage kommt nicht unerwartet

Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage Strauss-Kahns ausgesprochen und erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material. Die Untersuchungsrichter sahen dies aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister. Seit Anfang Januar steht er mit 13 anderen Angeklagten in Lille vor Gericht.

Weitere Forderungen des Staatsanwalts

Am Freitag soll der Prozess zuende gehen. Staatsanwalt Frédéric Fèvre verlangte in seinem Schlussplädoyer unter anderem eine einjährige Haftstrafe gegen den Zuhälter Dominique Alderweireld, der die Callgirls zu Sexpartys mit Strauss-Kahn geschickt haben soll. Gegen fünf weitere Angeklagte will Fèvre Bewährungsstrafen zwischen drei und 15 Monaten sowie Geldstrafen erwirken.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2355703
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de/AFP/dpa/feko/frdu
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.