Das Landgericht Koblenz sah es in dem am Freitag bekanntgewordenen Urteil als erwiesen an, dass der Angeklagte die junge Frau im August in einem Schlafwagenabteil missbraucht hatte.
Nachdem die 18-jährige Schweizerin die Polizei alarmiert hatte, wurde der Mann in Koblenz aus dem Zug geholt. Der 47-Jährige räumte die Vorwürfe im Prozess ein.
Das inzwischen rechtskräftige Urteil wurde bereits am Donnerstagnachmittag verkündet. Als strafmildernd wurde dabei gewertet, dass der Mann mit seinem Geständnis der Frau eine Aussage vor Gericht ersparte. Nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers zahlte der Angeklagte außerdem noch im Gerichtssaal 2000 Euro Schmerzensgeld, die er der Anwältin des Opfers bar überreichte.