Süddeutsche Zeitung

Prozess in Gießen:"Nur noch Haut und Knochen"

Weil sie ihre kleine Tochter mit einer Dauerdosis Abführmittel beinahe umgebracht hätte, ist eine Mutter aus Hessen verurteilt worden. Sie leidet an einer Persönlichkeitsstörung.

Das Gesicht der Frau auf der Anklagebank ist schmal und eingefallen, die Augen gucken traurig unter den blondierten Haaren hervor: Die 39-Jährige aus Friedberg ist am Donnerstag vom Landgericht Gießen wegen versuchten Totschlags an ihrem Kind zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte ihrer zweijährigen Tochter Nadine fast ein Jahr lang Abführmittel verabreicht und damit nach Ansicht der Richter den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.

Nach Überzeugung des Gerichts leidet die dreifache Mutter an einer gravierenden Persönlichkeitsstörung, dem sogenannten Münchhausen-Stellvertretersyndrom. Bei dieser Form von Kindesmisshandlung wird ein Kind bewusst krank gemacht, um eine medizinische Behandlung notwendig zu machen. "Das dient dazu, die eigene Persönlichkeit aufzuwerten", erklärte der Richter.

Außerdem leide die Frau unter einer gestörten Wahrnehmung ihres eigenen Körpers. Während des Prozesses war bekanntgeworden, dass sie selbst Abführmittel genommen hatte, um abzunehmen.

In der Klinik Misshandlung fortgesetzt

Und immer wieder gab die Frau ab Mai 2008 auch ihrer Tochter Nadine die Arzneimittel, manchmal mischte sie sogar verschiedene Präparate. Zum Schluss sei das täglich geschehen, sagte der Richter, was einen lebensgefährlichen Kaliummangel zur Folge hatte. Dieser hätte auch zum Herzstillstand führen können, hieß es im Urteil.

Mindestens 80 Mal wurde das Kind wegen chronischen Durchfalls und Mangelerscheinungen in der Kinderklinik behandelt. "Das Mädchen war nur noch Haut und Knochen", sagte der Richter. Das Kind habe nicht mehr richtig laufen können. Zudem sei die Behandlung mit Schmerzen verbunden gewesen, was die Mutter ebenfalls in Kauf genommen habe. Die Zweijährige wurde im Krankenhaus unter anderem einer Darmspiegelung unterzogen. Doch der Aufenthalt dort hielt die Frau nicht davon ab, dem Kind weiterhin Abführmittel zu verabreichen. Noch in der Klinik habe sie die Misshandlung fortgesetzt, sagte der Richter.

Dem Kind die Lebensfreude genommen

Aufgrund einer anonymen Anzeige war der Fall bekanntgeworden. Nadine wurde der Familie weggenommen und medizinisch behandelt. Mittlerweile sei das Kind wieder gesund und lebe beim Vater, sagte der Staatsanwalt. Er bezeichnete das Urteil als angemessen. Die Frau hatte die Tat während des Prozesses gestanden, bestritt aber jegliche Tötungsabsichten. Das Geständnis wirkte sich laut Gericht nur bedingt strafmildernd aus. Die Frau habe mit einem kritischen gesundheitlichen Zustand des Kindes rechnen müssen, sich aber dennoch dafür entschieden. "Sie wusste, dass Abführmittel für Kinder in diesem Alter nicht zulässig sind", sagte der Richter und fügte hinzu: "Sie hat ihrem Kind in diesen Monaten die Lebensfreude genommen." Das Urteil lautete auf versuchten Totschlag, schwere Körperverletzung sowie Misshandlung Schutzbefohlener.

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