Süddeutsche Zeitung

Prozess in Freiburg:Hussein K. soll bei Mord an Studentin 32 Jahre alt gewesen sein

Der im Freiburger Mordprozess vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist nach Angaben seines Vaters deutlich älter als bisher vermutet. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Landgericht Freiburg mit. Das habe der in Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt.

Hussein K. wäre demnach 33 Jahre alt, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er aber zu, beim Alter gelogen zu haben. Ein konkretes Alter nannte er nicht, Dokumente gebe es nicht, sagte er.

Eine Gutachterin hatte Ks. Alter im November vor Gericht mit 25 Jahren angegeben. Ein Rechtsmediziner schätzte das Alter des Mannes auf 22 oder 23 Jahre. Schon damals war somit klar, dass K. damit eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht, sollte das Gericht den Einschätzungen der Gutachter folgen.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es im nächsten Frühjahr geben. Die Frage des Alters hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Es geht um die Frage, ob in dem Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht gilt.

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