Der Vorsitzende Richter spricht von menschlichen Abgründen: Ein Paar aus Nordrhein-Westfalen hat nach Überzeugung des Landgerichts Essen ein Kind gezeugt, nur um es später sexuell zu missbrauchen. Der 27-jährige Mann aus Gelsenkirchen wurde am Montag zu acht Jahren, seine ein Jahr jüngere Partnerin aus Mönchengladbach zu fünf Jahren Haft verurteilt (AZ.: 23 KLs 148/11).
Der gemeinsame Sohn des Paares war gerade einmal fünf Wochen alt, als ihn der Vater das erste Mal missbrauchte. Während er sich an dem Säugling verging, machte der Mann Fotos. Diese zeigte er später im Internet anderen Sexualpartnerinnen. Die Mutter des Jungen war eigens für die Tat von Mönchengladbach nach Gelsenkirchen gefahren und hatte den Missbrauch mitangesehen.
Die beiden Angeklagten hatten sich in einem Internet-Chat für Anhänger von Gewaltsex kennengelernt. "Die Angeklagten haben einen schutzlosen Säugling zum bloßen Objekt ihrer sexuellen Begierde degradiert und seine Menschenwürde mit Füßen getreten", sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Günter Busold in der Urteilsbegründung. Die Richter hätten im Verlauf des Prozesses in Abgründe menschlichen Handelns und Denkens geblickt, die sie "fassungslos und betroffen machen", so der Vorsitzende.
Chat-Protokolle belegen Motivation für Zeugung des Kindes
Die 26-jährige Altenpflegerin und ihr Partner hatten im Prozess beide ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dem Gericht lagen außerdem umfangreiche Protokolle der Chat-Sitzungen vor, aus denen die Motivation für die Zeugung des Kindes eindeutig hervorging.
Der fünf Wochen alte Säugling erlitt bei dem Missbrauch keine körperlichen Verletzungen. Die Richter gehen derzeit nicht davon aus, dass das Kind psychische Schäden davongetragen hat. Der Junge wird seit der Entdeckung der Tat vom Jugendamt betreut. Die Mutter hatte sich zuletzt noch um das Sorgerecht für ihr Kind bemüht.
Mit dem Urteil für die Frau entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den Mann hatte die Anklagebehörde zehn Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf konkrete Strafanträge verzichtet.