Süddeutsche Zeitung

Prozess in der Schweiz:Vater soll Tochter bei Dämonenaustreibung getötet haben

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"Massage" klingt sehr harmlos. Nach Ruhe, Entspannung, nach etwas, an dessen Ende man sich besser fühlt als zuvor. Eine 25-jährige Frau in der Schweiz war nach solch einer "Behandlung" durch ihren Vater allerdings tot. Der 50-jährige Deutsche muss sich deswegen vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten.

Wie die Luzerner Zeitung schreibt, besuchte der Mann seine Tochter Anfang 2016 in ihrer Wohnung in Wagenhausen, 20 Kilometer östlich von Schaffhausen. Dort soll es zum Streit gekommen sein. Angeblich, weil die Tochter sich ein Kind wünschte. Sie sei von Dämonen besessen, soll der Vater ihr eingeredet haben und führte seine - wie er es vor Gericht nannte - "Massage" durch, um die Dämonen auszutreiben.

Die Staatsanwaltschaft zeigte zum Prozessbeginn Videos von der Vernehmung des Angeklagten, bei denen er an einer lebensgroßen Strohpuppe den Tathergang schildern sollte. Zu sehen ist dort, wie er der Puppe mit voller Wucht mehrfach in den Bauch tritt und auf ihr herumtrampelt. Als seine Tochter zusammenbrach, soll der Mann keine Hilfe geholt haben. Die Tochter starb laut Obduktion an ihren schweren inneren Verletzungen.

Angeklagt ist der Vater auch wegen Störung der Totenruhe. Als die Tochter im Sterben lag oder schon tot war, soll er sie noch sexuell missbraucht haben. Damit habe er sie reanimieren wollen, sagte er später vor Gericht. Als bereits die Totenstarre einsetzte, soll er ihren Kiefer aufgedrückt und ihr einen Holzknebel zwischen die Zähne geklemmt haben.

Vor Gericht äußerte der Vater Bedauern über den Tod seiner Tochter. Allerdings tat er das erst, nachdem ein Nebenklägeranwalt ihn dazu gedrängt hatte, sich an die Hinterbliebenen zu wenden. Die Staatsanwaltschaft fordert mindestens 14 Jahre Haft. Nach ihren Angaben ist der Mann wegen Drogenvergehen und Körperverletzung mehrfach vorbestraft.

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