Prozess in Bielefeld:Baby missbraucht und getötet - 14 Jahre Haft

Die Tat klingt unfassbar: Eigentlich sollte Maik W. auf das Baby seiner Freundin aufpassen, während diese tanzen war. Stattdessen vergewaltigte und tötete der 25-Jährige die kleine Amy. Dafür hat ihn ein Gericht nun zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt.

Die Richterin sprach von einer unbegreiflichen Tat: Für die Vergewaltigung und Tötung der vier Monate alten Amy aus Herford ist ein 25-Jähriger zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld folgte mit seinem Urteil jedoch nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten Mord vorgeworfen und lebenslange Haft gefordert hatte. Stattdessen wurde der junge Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Totschlags schuldig gesprochen.

Prozess gegen Maik W. in Bielefeld

Eine Mordabsicht konnte Maik W. zwar nicht nachgewiesen werden - doch wegen Missbrauchs und Totschlags eines Säuglings muss der arbeitslose Maler 14 Jahre hinter Gitter.

(Foto: dapd)

Der 25-Jährige sollte in der Tatnacht im vergangenen Februar eigentlich auf das kleine Mädchen aufpassen, während deren Mutter eine Diskothek besuchte. Enthemmt durch ein paar Gläser Schnaps habe er Amy dann missbraucht, sagte die Vorsitzende Richterin. Als das Kind nach der Vergewaltigung schrie, habe der Angeklagte sie geschlagen und mindestens fünf Mal kräftig geschüttelt. "Damit haben Sie den Tod des Kindes mindestens billigend in Kauf genommen", so die Richterin.

Äußerlich unbewegt nahm Maik W., ein arbeitsloser Maler, das Urteil entgegen. Das psychiatrische Gutachten hatte ihm zwar deutliche narzisstische Züge attestiert - ihn jedoch für voll schuldfähig erklärt. Die Gerichtsmediziner hatten an der Leiche des Säuglings zahlreiche Verletzungen festgestellt: darunter Kopfverletzungen durch ein Schütteltrauma, Risse in Leber und Milz und innere Blutungen. Außerdem fanden sich Verletzungen durch die Vergewaltigung und DNA-Spuren des Angeklagten am Körper des Babys.

Der 25-Jährige hatte den sexuellen Missbrauch zwar gestanden, zum Tod des Mädchens aber behauptet, Amy habe sich nach dem Füttern erbrochen und danach leblos dagelegen. Er habe sie mit einer Herzmassage und Ohrfeigen wiederbeleben wollen. Dabei sei er in Panik geraten und habe das Baby geschüttelt. Anklage und Gericht werteten das als Schutzbehauptungen.

Als einziges Mordmerkmal wäre die Verdeckungsabsicht infrage gekommen, begründete die Richterin das Urteil. Maik W. habe aber gar nicht davon ausgehen können, dass der Missbrauch aufgeflogen wäre. "Damit müssen wir im Zweifel das Mordmerkmal verneinen." Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung kündigten an, wahrscheinlich in Revision zu gehen.

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