Prozess im Münsterland:Mutter gesteht Tötung ihrer drei Kinder

  • In einem Prozess im münsterländischen Steinfurt hat eine 41-Jährige gestanden, ihre drei Kinder getötet zu haben.
  • Im Mai 2014 hatte die Frau die Kinder ins Schlafzimmer geholt, nachdem sie dort zwei Holzkohlegrills aufgestellt hatte.
  • Das kleine Mädchen und die zwei Jungen starben an Kohlenmonoxidvergiftung. Die Frau überlebte.

Geständnis am ersten Prozesstag

In Münster steht eine Frau wegen Mordes an ihren drei Kindern vor Gericht. Am ersten Prozesstag hat sie nun ein Geständnis abgelegt: "Ich weiß, dass ich Entsetzliches angerichtet habe. Ich dachte, es ist das Beste für mich und meine Kinder, wenn wir gemeinsam aus dem Leben scheiden", hieß es in einer Erklärung, die ihr Verteidiger verlas.

Tod durch Kohlenmonoxidvergiftung

Der Anklageschrift zufolge hatte die Frau an einem Abend im Mai 2014 ihre dreijährige Tochter und ihre zwei Söhne im Alter von vier und elf Jahren ins Ehe-Schlafzimmer geholt. Dort standen bereits zwei Holzkohlegrills, die sie zuvor auf dem Balkon der Wohnung angezündet hatte. Das Fenster hatte die heute 41-Jährige mit einer Decke abgedichtet. Im Hausflur hatte sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft Zettel aufgehängt, auf denen sie eindringlich vor Kohlenmonoxid warnte.

Die drei Kinder starben an Kohlenmonoxidvergiftungen. Der Bruder der Frau kam am nächsten Tag in die Wohnung und alarmierte die Rettungskräfte. Die Frau konnte gerettet werden, erlitt aber schwere Hirnschäden. Mehr als ein Jahr lang galt die Frau als nicht verhandlungs- oder haftfähig, sie wurde in mehreren Spezialkliniken behandelt. Seit dem 19. Juni 2015 sitzt sie in Untersuchungshaft.

Angeklagte arbeitete als Erzieherin

Die Frau litt zum Zeitpunkt der Tat an Depressionen. Ihr Ehemann und Vater der zwei jüngeren Kinder saß damals im Gefängnis, die Angeklagte war mit den Kindern allein. Zuletzt arbeitete sie als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Einen Abschiedsbrief soll sie schon Wochen zuvor geschrieben haben.

Für den Mordprozess hat das Schwurgericht in Münster zunächst vier Verhandlungstage bis zum 19. November angesetzt.

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