Süddeutsche Zeitung

Prozess im Münsterland:Dreifache Kindsmörderin muss zehn Jahre in Haft

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Die Mutter überlebte als einzige

Für den Mord an ihren drei Kindern ist eine Mutter aus Steinfurt in Nordrhein-Westfalen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Es wurde keine lebenslange Haft verhängt, weil die Angeklagte als vermindert schuldfähig gilt.

Die 41-Jährige hatte im Mai 2014 zwei Grillschalen mit glühender Holzkohle in ihrem Schlafzimmer versteckt. Anschließend hat sie ihre dreijährige Tochter und ihre zwei Söhne im Alter von vier und elf Jahren in ihr Bett geholt. Die Kinder starben an Kohlenmonoxidvergiftungen. Die Mutter wollte ebenfalls sterben, überlebte aber als einzige.

Als der Bruder der Frau am nächsten Tag in die Wohnung kam, alarmierte er die Rettungskräfte. Die Frau konnte gerettet werden, erlitt aber schwere Hirnschäden. Mehr als ein Jahr lang galt sie als nicht verhandlungs- oder haftfähig, sie wurde in mehreren Spezialkliniken behandelt. Monatelang war unklar gewesen, ob der 41-Jährigen überhaupt jemals der Prozess gemacht werden könne. Das Kohlenmonoxid hat in Gehirn und Körper tiefe Spuren hinterlassen. Beim Gehen ist sie auf einen Rollator angewiesen, die Empathie scheint völlig abhanden gekommen zu sein.

Frau soll aus Verzweiflung gehandelt haben

Bereits am ersten Prozesstag Ende Oktober legte die Frau ein Geständnis ab. "Ich weiß, dass ich Entsetzliches angerichtet habe. Ich dachte, es ist das Beste für mich und meine Kinder, wenn wir gemeinsam aus dem Leben scheiden", ließ sie über ihren Verteidiger ausrichten.

Die Frau aus Steinfurt habe die Tat aus Verzweiflung begangen, urteilte das Schwurgericht in Münster am Donnerstag. Der Ehemann saß im Gefängnis, die Familie hatte finanzielle Sorgen. "Sie hat ihre Kinder in die Falle gelockt", sagte Richterin Gabriele Böhner bei der Urteilsbegründung. Die Kammer unterstellte der Mutter vor allem egoistische Motive. "Sie wollte nicht alleine sterben." Mit dem Urteil blieb das Schwurgericht vier Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine milde Bestrafung wegen Totschlags beantragt.

Zuletzt hatte die Frau als Erzieherin in einer Kindertagesstätte gearbeitet. Einen Abschiedsbrief soll sie schon Wochen vor der Tat geschrieben haben.

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