Süddeutsche Zeitung

Prozess:Hussein K. gesteht Vergewaltigung von Studentin in Freiburg

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Am zweiten Prozesstag gegen den Flüchtling Hussein K. gesteht der Angeklagte die Sexualtat. Er gab an, die junge Frau missbraucht, gewürgt und bewusstlos ins Wasser gelegt zu haben. Im knietiefen Wasser ist Maria L. im vergangenen Oktober ertrunken. Hussein K. muss sich vor dem Landgericht Freiburg wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin veranworten.

In seiner Aussage gab er an, dass ihm die junge Frau zufällig begegnet sei, als er betrunken und bekifft am Flussufer der Dreisam entlangging. Er habe die 19-Jährige vom Fahrrad gestoßen, ihr den Mund zugehalten und schließlich mit seinem Schal gewürgt, sagte Hussein K. Dann habe er bemerkt, dass sie ein hübsches Mädchen sei. "Es ist in meinen Kopf gegangen: Komm, mach mal mit ihr Sex." Nach mehreren vergeblichen Versuchen, sie zu vergewaltigen, habe er sie mit der Hand missbraucht. Er habe sie da schon für tot gehalten. Schließlich habe er sie in den Fluss gezerrt, um sein Blut von ihrem Körper zu waschen, da er sich kurz vorher bei einem Fahrradsturz verletzt hatte. Danach sei er geflohen. Viele Details des Geständnisses von Hussein K. bleiben jedoch widersprüchlich. Der Angeklagte berief sich mehrfach auf Erinnerungslücken.

Zuvor hatte er sich entschuldigt. "Das, was ich getan habe, darüber bin ich aus tiefstem Herzen traurig", sagte er in Richtung der Familie von Maria L. Zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche hatte sich der Angeklagte erstmals seit den Ermittlungen geäußert.

Auch am zweiten Prozesstag ist das Publikumsinteresse enorm. Bereits knapp drei Stunden vor dem offiziellen Einlass standen die ersten Zuhörer Schlange.

Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat 2013 an einer jungen Frau war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden und kurze Zeit später untergetaucht.

Für den Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts sind den Angaben nach 16 Verhandlungstage angesetzt. Alter und Identität des Angeklagten sind nach wie vor unklar. Ein Urteil könnte im Dezember fallen.

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