Prozess:Gericht bestätigt Verbot der Flensburger Hells Angels

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Sie sollen Gastwirte um Schutzgeld erpresst, einen verfeindeten Bandido auf einer Autobahn attackiert und Waffen gehortet haben. Jetzt hat ein Gericht das Vereinsverbot des "Hells Angels MC Chapter Flensburg" bestätigt. Gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße der Club aber nicht.

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat das Vereinsverbot des Hells Angels MC Charter Flensburg bestätigt. Zuvor hatten die Rocker überraschend ihre Klage gegen das Verbot zurückgezogen - der Anwalt des beklagten Innenministeriums hatte dem jedoch nicht zugestimmt. Eine Revision gegen die nun ergangene Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

Ein Prozessbeobachter wird vor dem Betreten des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig abgetastet. Die Hells Angels hatten hier gegen das Vereinsverbot des MC Chapter Flensburg geklagt. (Foto: dpa)

Das Kieler Innenministerum hatte im April 2010 sowohl die Flensburger Hells Angels als auch die Neumünsteraner Bandidos nach wiederholten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen verboten. Das Innenministerium begründete das Verbot damals mit mehreren Straftaten von Club-Mitgliedern. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Das Gericht in Schleswig hob die Begründung der Verbotsverfügung jetzt allerdings teilweise wieder auf: Dem Verein könne demnach kein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung nachgewiesen werden. Die Straftaten der Mitglieder seien ihm jedoch zuzurechnen und prägten ihn, sagte der Vorsitzende Richter. Voraussetzungen für ein Verbot seien allein durch die Straftat des ehemaligen Chefs des Flensburger Vereins erfüllt.

Dieser wurde im April 2011 vom Landgericht Flensburg wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im September 2009 einen verfeindeten Bandido mit seinem Wagen auf der Autobahn 7 zu Fall brachte. Der Motorradfahrer war bei dem Sturz lebensgefährlich verletzt worden.

Die Straftat sei "ganz zweifelsfrei dem Verein zuzurechnen", sagte der Verteidiger des Innenministeriums. Zudem belege ein Waffenfund in einer Flensburger Werkstatt, dass der Verein bewaffnet werden sollte. Auf Verpackungen waren Spuren mehrerer Mitglieder entdeckt worden.

"Das erste Verfahren in einer ganzen Reihe"

Einen Eilantrag der Flensburger Rocker gegen den Sofortvollzug des Verbots lehnte das Gericht bereits im Februar vergangenen Jahres ab. Dass sie die Klage kurz vor der Entscheidung nun wieder zurückzogen, begründete der Verteidiger des Rockerclubs damit, dass eine Entscheidung Folgen für andere Verfahren haben könnte. Weil es sich bei dem um "das erste Verfahren in einer ganzen Reihe" handele, habe die Entscheidung einen hohen Stellenwert

Der Vertreter des Innenministeriums hatte sich dagegen gestellt und zudem beantragt, eine Gastwirtin vor Gericht zu hören. Sie soll von den Rockern über Jahre um Schutzgeld erpresst worden sein.

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