Süddeutsche Zeitung

Prozess gegen Schaulustige:Die Gier der Gaffer

  • In Bremervörde haben drei Männer die Arbeit von Rettungskräften behindert, weil sie Fotos mit ihren Smartphones machen wollten.
  • Sie widersetzten sich Anweisungen der Polizei und wehrten sich sogar körperlich. Nun stehen sie vor Gericht.
  • Die Polizei beklagt eine wachsende Zahl Schaulustiger mit Smartphones bei Unfällen.
  • Eine Gesetzesinitiative im Bundesrat fordert bis zu einem Jahr Haftstrafe für das Erschweren von Rettungseinsätzen.

Nach einem Unfall kann jede Minute zählen. Nicht selten hängt das Leben der Opfer davon ab, wie schnell Rettungskräfte den Unfallort erreichen und Ersthilfe leisten können. Doch immer wieder behindern Schaulustige die Arbeit von Polizei und Helfern. Manche fotografieren und filmen das Geschehen sogar mit Smartphones - und widersetzen sich den Anweisungen der Polizei. Polizei und Rettungskräfte sehen "Gaffer" mittlerweile als echtes Problem.

Im Juli 2015 sollen drei mutmaßliche Gaffer bei einem Unfall mit zwei Toten in Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme) genau das getan haben. Einem Bericht der lokalen Kreiszeitung zufolge haben die Männer im Alter von 20, 26 und 35 Jahren die Rettungsarbeiten behindert, indem sie mit ihren Handys fotografierten und sich den Anweisungen der Polizei mit körperlicher Gewalt widersetzt haben. Bei dem Unfall kamen ein zweijähriges Kind und ein 65 Jahre alter Mann ums Leben. Jetzt stehen die Gaffer vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Beamte bei ihrer Arbeit behindert, sogar bedroht und verletzt zu haben.

Tiefgründiger Trieb oder Instinkt?

Was bringt Menschen dazu, der Rettung anderer im Weg zu stehen, nur, um selbst möglichst nah am Geschehen zu sein? "Ich vermute, es ist ein tiefgründiger Trieb oder Instinkt", sagt der emeritierte Psychologie-Professor der TU Dortmund Bernd Gasch. Bereits im alten Rom mussten Menschen zur Belustigung anderer in Arenen lebensgefährliche Kämpfe austragen. "Es muss einen besonderen Reiz haben", sagt Gasch, der auch zu Notfallpsychologie forscht. Auch heute bedeute es für viele Menschen wohl einen Lustgewinn, das Geschehen am Unfallort aus nächster Nähe zu beobachten. Für viele Schaulustige sei der Drang, dabei zu sein und zu filmen, stark.

Meldungen über Schaulustige, die Helfer behindern, häufen sich. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich im Mai im nordrhein-westfälischen Hagen. Etwa 150 Gaffer liefen an der Unfallstelle herum und behinderten Polizei und Feuerwehr bei der Arbeit.

"Das Problem wird größer", sagt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. In den vergangenen fünf Jahren habe die Zahl der Schaulustigen, die Rettungskräfte und Polizei behindern, deutlich zugenommen.

"Die Menschen wollen Geschichtenerzähler sein"

Malchow erklärt sich die große Zahl der Gaffer unter anderem mit der Verbreitung des Smartphones. "Die Menschen wollen Geschichtenerzähler sein", sagt er. Ihm zufolge stellen viele Schaulustige Fotos und Videos der Unfälle ins Internet - ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Um eine möglichst gute Geschichte zu bekommen, sei es ihnen egal, ob sie am Unfallort die Rettungskräfte behindern.

Für die Polizei bedeutet diese Entwicklung einen enormen Aufwand. Bei fast allen großen Unfällen auf Autobahnen werden inzwischen Sichtschutzwände aufgebaut, bei vielen Unfällen wird mehr Personal benötigt, etwa um Platzverweise auszusprechen.

Die Politik hat ebenfalls reagiert. Als Konsequenz aus den Vorfällen in Bremervörde hat Niedersachsen im Mai eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht. Die Länderkammer startete daraufhin einen Vorstoß. Nach dem Gesetzentwurf soll das Behindern von Rettungskräften mit Geld- und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Dabei soll "behindern" alles umfassen, was Einsätze erschwert - also im Zweifelsfall auch Sitzen- oder Stehenbleiben. Schärfere Sanktionen soll es auch für sensationsgieriges Fotografieren und Filmen geben.

Gesetz muss der Realität angepasst werden

"Die Gesetzeslage muss der Realität von Smartphones und Facebook angepasst werden", sagt die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) im Juni im Bundesrat. Eine Lücke gebe es, was Getötete bei Unglücken angeht. Wer von einer gestorbenen Person eine Bildaufnahme mache und verbreite, "die diese zur Schau stellt", solle mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden können. Der Gesetzentwurf ist inzwischen beim Bundestag eingegangen, wann er beraten wird, steht noch nicht fest.

Die Polizei begrüßt die Initiative. Es sei wichtig, dies als Straftatbestand aufzunehmen, sagt Malchow. Bislang könnten Beamte höchstens Ordnungswidrigkeiten ahnden, etwa wenn Schaulustige sich den Anweisungen der Polizei widersetzen. Gaffen an sich bleibt allerdings erlaubt. "Stehen bleiben und gucken ist nicht verboten", erklärt der GdP-Vorsitzende.

Beim Prozess im Amtsgericht Bremervörde wird den drei Männern Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Bedrohung bis hin zu Beleidigung und Erpressung vorgeworfen.

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