Prozess gegen Rentner:Schüsse im Dunkeln

Als fünf junge Männer sein Haus überfallen und dann in Panik flüchten, schießt das 80-jährige Opfer auf die Gruppe und tötet einen 16-Jährigen. Das Landgericht Stade entscheidet nun über die Grenzen der Notwehr.

Von Hans Holzhaider, Stade

Ein 16-Jähriger ist tot. Eine Pistolenkugel, Kaliber neun Millimeter, traf ihn in den Rücken, zerschmetterte den achten Brustwirbel und durchtrennte die Hauptschlagader dicht am Herzen. Kein Notarzt hätte ihn retten können. Der Mann, der den Schuss abgegeben hat, wird, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, allerdings nicht bestraft werden.

Im Landgericht Stade beantragte Staatsanwalt Simon Müller-Borghardt am Montag Freispruch für den 80-jährigen Rentner Ernst B. aus Sittensen. Der Tischlermeister und ehemalige Bestattungsunternehmer habe in Todesangst gehandelt und irrtümlich eine Notwehrsituation angenommen. Der etwas sperrige Rechtsbegriff, der den Rentner vor einer Verurteilung bewahren soll, ist auch für erfahrene Juristen nicht leicht zu handhaben: der sogenannte Erlaubnistatbestandsirrtum.

Es war eine finstere Dezembernacht, als fünf junge Männer mit vermummten Gesichtern Ernst B. in seinem abgelegenen Haus überfielen. Der Rentner war gerade erst mit einem künstlichen Kniegelenk aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die Kerle verhielten sich martialisch, brüllten den alten Mann mit nachgemachtem russischen Akzent an, er sagte ihnen, wo der Tresorschlüssel lag. Dann löste einer der Burschen versehentlich die Alarmanlage aus, und in Panik flüchteten sie durch die Terrassentür ins Freie. Ernst B. aber, ein aktiver Jäger, griff zur Pistole, die in einem Stoffbeutel am Stuhl hing, und schoss hinter den Räubern her. Den letzten, den 16-jährigen Labinot S., traf er tödlich.

Hat er einen Schuss gehört, durfte er schießen

Die entscheidende Frage ist nun: War es Notwehr? Objektiv war die Gefahr vorbei; es konnte keinen Zweifel geben, dass die Räuber auf der Flucht waren. Aber B. erzählte der Polizei noch in derselben Nacht, er habe, während die Täter davonliefen, einen Schuss gehört. In seiner panischen Angst habe er geglaubt, es werde auf ihn geschossen. Er war sich sicher, dass die Räuber eine Schusswaffe hatten, einer von ihnen, sagte er, habe ihm eine Pistole an die Schläfe gehalten; außerdem befanden sich in seinem Tresor mehrere Schusswaffen.

Den Schuss aber, den Ernst B. gehört haben will, gab es nicht. Die einzige Waffe, die möglicherweise im Einsatz war, war eine Softairpistole, und die verursacht nur ein leises "Klack", wenn sie abgeschossen wird. Allerdings, sagt der Staatsanwalt, könne man nicht ausschließen, dass Ernst B. in seiner Angst und unter dem Eindruck des dramatischen Überfalls tatsächlich glaubte, einen Schuss gehört zu haben. Dann hätte er schießen dürfen, und zwar nicht nur auf die Beine.

Aber hat er nicht zumindest fahrlässig gehandelt? Hätte er sich nicht vergewissern müssen, dass tatsächlich auf ihn geschossen wird? "Ich meine, nein", sagte der Staatsanwalt. Das Urteil gegen Ernst B. wird voraussichtlich am 27. Oktober verkündet.

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