Prozess gegen Prinz Ernst August:"Lügengeschichten"

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Ohrfeigen für einen Hotelier in Kenia: In Hildesheim startete die Neuauflage des Prozesses gegen Ernst August von Hannover. Der Angeklagte trat erstmals persönlich auf.

Die Neuauflage des Prozesses gegen Prinz Ernst August von Hannover wegen Körperverletzung hat am heutigen Montag vor dem Landgericht Hildesheim begonnen. Wegen eines Angriffs auf einen Hotelier war der Chef des Welfenhauses vom Landgericht Hannover 2004 zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren hatte er aber die Aufhebung des Urteils und einen erneuten Prozess vor dem Landgericht Hildesheim erreicht.

Prinz vor Gericht: Im Wiederaufnahmeverfahren hatte Ernst August von Hannover die Aufhebung eines früheren Urteils wegen Körperverletzung erreicht. Deswegen kommt es nun am Landgericht Hildesheim zu einer Neuauflage. (Foto: Foto: dpa)

Ernst August hatte sich im Januar des Jahres 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu über den Lärm aus einer Diskothek geärgert und den Hotelier Josef Brunlehner nach eigenen Angaben zwei Mal geohrfeigt. Das 61-jährige Opfer sagte jedoch aus, der Prinz habe ihn mit einem harten Gegenstand geschlagen. Strittig ist jedoch, wie schwer der Discobesitzer verletzt wurde. Brunlehner zeigte sich vor Prozessbeginn überzeugt, dass die Verurteilung gegen Ernst August Bestand haben wird. "Ich habe meine Aussage nicht zu ändern", sagte der Hotelier.

Gefährlicher Gegenstand im Spiel?

Das Landgericht Hannover hatte Ernst August im November 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Die Strafkammer ging davon aus, dass er einen gefährlichen Gegenstand bei der Attacke benutzte.

Der 55-jährige Prinz setzte jedoch im November 2008 vor dem Landgericht Hildesheim die Aufhebung des bereits rechtskräftigen Urteils und ein Wiederaufnahmeverfahren durch. Neue Zeugen sowie die Ehefrau, Prinzessin Caroline, hatten seine Aussage bestätigt, wonach er kein Schlagwerkzeug hatte.

Prinz Ernst August erschien in Hildesheim erstmals persönlich als Angeklagter vor Gericht. Begleitet von zwei Leibwächtern ist er heute im Landgericht Hildesheim aufgetreten. Der Adelige hatte nie bestritten, den Hotelier bei der Auseinandersetzung geohrfeigt zu haben. In dem erneuten Prozess will er aber ein milderes Urteil wegen einfacher Körperverletzung erreichen.

Am ersten Prozesstag räumte Ernst August von Hannover ein, den Hotelier in Kenia zweimal geohrfeigt zu haben. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung bestritt der 55-Jährige jedoch die Darstellung der Anklage, er habe mit einem Gegenstand zugeschlagen und den Hotelier schwer verletzt. Auch will er nicht unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Die Aussage des Hoteliers bezeichnete er als "groteske Erfindungen und Lügengeschichten".

"Keinerlei Vorabsprachen"

Der Prozess findet vor derselben Strafkammer statt, die das Urteil aufgehoben hat. Sie hatte dazu erklärt, es sei "hinreichend wahrscheinlich", dass ein neuer Prozess nur zu einer Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung führen werde.

Der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter sagte zu Prozessbeginn: "Es gibt keinerlei Vorabsprachen." In einigen Verfahren wird mit einem Deal zwischen allen Verfahrensbeteiligten versucht, einen Prozess zu beschleunigen. Außerdem dementierte der Richter, dass es Probleme gegeben habe, einen Termin für die Zeugenaussage von Prinzessin Caroline abzustimmen. Sie wird voraussichtlich am 23. Juli aussagen. Für den morgigen Dienstag wird die Aussage des Hoteliers erwartet.

© sueddeutsche.de/ojo/AP/dpa/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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