Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil in Niedersachsen:19-Jährige in der Weser versenkt: Gericht verhängt Haftstrafen

Die Frau war an eine Betonplatte gekettet und in den Fluss geworfen worden. Mord konnte den drei Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Im Frühjahr 2020 entdeckte ein Binnenschiffer eine Leiche in der Weser bei Balge im Landkreis Nienburg, Niedersachsen. Der nackte Körper war an eine Betonplatte gebunden, es handelte sich um eine 19 Jahre alte Frau, sie lag schon wochenlang im Wasser nahe einer Schleusenanlage. Eineinhalb Jahre später wurden nun Urteile gesprochen in diesem Fall. Am Donnerstagmittag verurteilte das Landgericht Verden die drei Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen, den Forderungen nach deutlich härteren Konsequenzen kamen die Richter nicht nach. Mord oder Mordversuch, von dem die Anklage ausging, konnten sie nicht nachweisen.

Das Opfer war eine junge Mutter zweier Kinder, sie kam aus Schöningen im Landkreis Helmstedt, litt unter einer schweren psychischen Erkrankung. Zwei Männer zwangen sie mit Hilfe der früheren Lebensgefährtin von einem der beiden zur Prostitution. Als es der Kranken immer schlechter ging, wurde sie in die Garage eines Hauses geschleppt. Was dann geschah, ist unklar, weil die Beschuldigten zu Einzelheiten der Tat schwiegen. Sicher ist, dass die 19-Jährige im April 2020 mit Kabeln an dieses Gewicht gefesselt und in den Fluss geworfen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hält es für plausibel, dass sie noch lebte und bewusstlos war, als sie in der Weser versenkt wurde. Möglicherweise kam sie aber auch schon auf dem Grundstück der Verurteilten ums Leben. Die Obduktion konnte die Todesursache nicht mehr eindeutig feststellen.

"Grausam und menschenverachtend"

Fest steht aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten "grausam und menschenverachtend" handelten. Die 19-Jährige hätte schon wegen ihrer paranoiden Schizophrenie dringend ärztliche Hilfe gebraucht. Stattdessen sei sie für 2000 Euro und den Erlass von Drogenschulden wie Ware verkauft worden und musste sich prostituieren. Sie soll sich in der Garage ihrer Häscher dann erbrochen und unter Atemnot gelitten haben, vielleicht wurde sie erwürgt. Die Zweifel an einer Tötung ließen sich nicht ausräumen.

Die Staatsanwältin beantragte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen und Menschenhandel, dem schloss sich die Nebenklage an. Das Gericht blieb weit unter diesem Strafmaß, weil sich die exakten Umstände anscheinend nicht ermitteln ließen.

Der 41-jährige mutmaßliche Anführer des Trios muss wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen voraussichtlich für acht Jahre ins Gefängnis. Die Strafe für den 54-Jährigen beträgt wegen Beihilfe zu diesen Verbrechen drei Jahre und neun Monate, für die 40-Jährige zwei Jahre und neun Monate Haft, ihr wurde auch die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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