Prozess:Es geschah kein Wunder

Freiburger Mordprozess beginnt

Hussein K. im Gericht.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

In Freiburg wird der Mord an einer Studentin verhandelt - begleitet von linken wie rechten Demonstranten. Denn angeklagt ist Hussein K., ein Flüchtling, dessen Alter niemand genau weiß.

Von Annette Ramelsberger, Freiburg

Noch bevor das erste Wort gesprochen wird, ist schon klar, um welche Fragestellung es hier in den kommenden Wochen gehen wird: Sitzt im Freiburger Gericht das Ergebnis von Merkels Flüchtlingspolitik - oder wird ein Problem verhandelt, das es überall auf der Welt gibt, nämlich die Missachtung von Frauen, der Missbrauch körperlicher Macht, um Sex zu erzwingen? Vor dem Gericht stehen ein paar AfD-Anhänger, für sie ist die Antwort eindeutig. Gegenüber halten 50 junge Leute dagegen, sie rufen: "Flüchtlinge bleiben, Rassisten vertreiben."

Drinnen wird der Angeklagte Hussein K. an Händen und Füßen gefesselt in den Saal geführt. Die Fußketten werden ihm auch später nicht abgenommen. Er ist nicht besonders groß, dieser Mann, der am 16. Oktober 2015 laut Anklage die 20 Jahre alte Studentin Maria L. auf dem Fahrradweg entlang des Flusses Dreisam in Freiburg vom Rad gerissen, gewürgt und brutal vergewaltigt hat. Er hat schwere Lider, kurze dunkle Haare, ein weiches Gesicht. Und schon bei seinen ersten Worten lachen Zuschauer im Saal hämisch auf. So laut, dass Richterin Kathrin Schenk sie ermahnt: "Ich bitte darum, sich mit emotionalen Äußerungen zurückzuhalten." Der Angeklagte hatte erklärt, er sei 19 Jahre alt. Selbst nach seinen früher gemachten eigenen Angaben müsste er jetzt 20 sein, nach den Untersuchungen zweier Gutachter ist er mindestens 22. Also: erwachsen.

Wie alt er wirklich ist, bleibt ungewiss. Der Prozess findet daher vor einer Jugendstrafkammer statt, allerdings öffentlich. Die Richterin will die Öffentlichkeit nur ausschließen, wenn es um die Sexualität des Angeklagten geht. Er hatte einem Gutachter erklärt, er sei in einer Koranschule von den Taliban sexuell attackiert worden. Auch die Plädoyers werden nicht öffentlich sein. Staatsanwalt und Nebenklage hatten sich dagegen ausgesprochen: Das öffentliche Interesse habe Verfassungsrang. Der Saal ist voll bis auf den letzten Platz, der Andrang vor dem Gericht war riesig.

K. hat, so verliest der Oberstaatsanwalt in der Anklage, der Medizinstudentin Maria L., die gerade von einer Fachschaftsfete heimradelte, aufgelauert, er hat sie hinter eine dunkle Brombeerhecke geschleppt, sie gewürgt, in die Wange gebissen, in die Brust, in den Bauch. Da, so sagt der Oberstaatsanwalt Berger, war die junge Frau schon nicht mehr bei Bewusstsein. "Er war entschlossen, sich an ihr zu vergehen und sie zu töten." Nach der Vergewaltigung habe er sie mit dem Gesicht nach unten in den Fluss gelegt, um sie ertrinken zu lassen. Die junge Frau ist dort gestorben. Für den Oberstaatsanwalt ist das Mord und schwere Vergewaltigung: "Die Sicherungsverwahrung wird anzuordnen sein." Das hieße, dass der Angeklagte nie mehr auf freien Fuß käme. K. ist kein Ersttäter. Er hat 2013 in Griechenland eine junge Frau ausgeraubt und von einer Klippe gestürzt. Die Studentin hatte wie durch ein Wunder schwer verletzt überlebt. Bei Maria L. geschah kein Wunder.

Der Angeklagte erzählt umfassend, übersetzt von einem Dolmetscher, wie er in ärmlichen Verhältnissen in einem Dorf in Afghanistan nahe der Stadt Ghazni aufwuchs, wie er schon mit neun Jahren das erste Mal Haschisch konsumierte, mit zwölf erstmals Heroin nahm, wie er erst nach Iran ging, dann von dort über die Türkei nach Griechenland. Schweden sei sein Ziel gewesen, warum, das kann er nicht sagen. Er ist dann zunächst auf der Insel Korfu gestrandet, lebte von Betteln, Klauen, Einbrüchen, hin und wieder von Arbeit. Er beschreibt, wie er und seine Kumpel in einem Abbruchhaus lebten, wo sie Feuer machten und Hunger hatten. "Es war ein Leben wie in der Hölle", sagt er. "Wenn Sie einen Hund dort eingesperrt hätten, der Hund wäre weggelaufen." Später kommt heraus, dass sie immerhin genug Geld hatten, um Ouzo zu kaufen und Haschisch.

Die Zeit, in der er nach seiner Flucht nach Griechenland die Studentin über die Klippe stürzte, lässt er aus in seiner Erzählung; auf Anraten seines Verteidigers. Als er dort auf Bewährung frei kam, sollte er an Integrationskursen teilnehmen, doch das tat er nicht, und das fiel nach ein paar Wochen auch einem Staatsanwalt auf. Der schrieb K. in Griechenland zur Fahndung aus - jedoch nur national.

Nach Deutschland, so sagt K., sei er "ungewollt" gekommen, weil er sich Flüchtlingen angeschlossen hatte, die auf dem Weg nach Deutschland waren. Mit leiser, tonloser Stimme erzählt er über sein Leben in Deutschland. Eigentlich ließ sich alles gut an: Schon bald kam er vom Flüchtlingsheim zu einer Pflegefamilie, er hatte eine eigene Wohnung. Von 8.30 bis 16 Uhr war er in der Schule, da lernte er Deutsch und Englisch und "Computer", übersetzt der Dolmetscher. Doch schon am Morgen rauchte er mit Freunden das erste Haschisch, am Abend ging es weiter mit Haschisch und Wodka. Eine Flasche, wenn sie zu zweit waren. Zwei bis drei Flaschen, wenn sie mehrere waren. Geld bekam er, weil er der Pflegefamilie im Garten half.

Ob sein Pflegevater, ein Kinderarzt, den Drogenkonsum nicht bemerkt habe, fragt der Staatsanwalt. Nein, sagt der Angeklagte. Später meint er noch, Deutsch habe er erst jetzt im Gefängnis gelernt - zuvor sei er zu "besoffen oder bekifft" gewesen. Dabei hatte sich die Pflegefamilie offenbar bemüht. Er hatte ein Fahrrad, man besorgte ihm eine Praktikumsstelle bei einem Automechaniker. "Man wollte mir dort nichts beibringen", beschwert sich Hussein K. "Ich sollte den Teppichboden reinigen." Er war dann nur zwei- oder dreimal da.

Hussein K. ist für die Kritiker wie der Beweis für das Versagen der Flüchtlingspolitik: Er hat gezeigt, dass all die Fingerabdruck- und Gen-Dateien nicht funktionieren, wenn die Daten nicht gepflegt werden. Er hat gezeigt, dass die EU-Justiz versagt, weil sie nur national denkt. Und am Ende hat er auch denen geholfen, die der Kanzlerin nach der Öffnung der Grenzen 2015 vorgeworfen haben, sie habe Verbrecher und Terroristen ins Land gelassen.

Die Polizei war ihm durch seine blond gefärbten Haare auf die Spur gekommen. Ein solches 18 Zentimeter langes Haar war am Tatort gefunden worden. Und eine Polizeimeisterin hatte den blond gesträhnten Mann auf einem Überwachungsvideo erkannt. Das war Glück, und es war mühsam. Wegen K. wird daher nun das Gesetz über die Erkenntnisse, die man aus genetischen Spuren gewinnen kann, ausgeweitet: auf die Augen-, Haut- und Haarfarbe.

Und das biologische Alter.

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