Prozess: Doppelmord von Bodenfelde:Verteidigung fordert Bonus für Jan O.

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"Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat": Vor dem Urteil im Bodenfelde-Prozess entschuldigt sich der mutmaßliche Mörder bei den Eltern der getöteten Teenager. Die Verteidigung fordert ein Entgegenkommen für sein Geständnis.

Der mutmaßliche Teenager-Mörder von Bodenfelde soll nach dem Willen der Verteidigung einen Bonus für sein Geständnis erhalten. Sein Anwalt forderte vor dem Landgericht Göttingen wegen zweifachen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit eine geringere als die in diesen Fällen mögliche Höchststrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Einen konkreten Antrag zum Strafmaß stellte Anwalt Markus Fischer nicht.

Der Angeklagte Jan O. beim Prozessauftakt im Landgericht in Göttingen. Nun hat er sich für seine Taten entschuldigt.  (Foto: dpa)

Der 26-jährige Angeklagte entschuldigte sich anschließend für seine Taten. "Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat", sagte der 26-Jährige in seinem Schlusswort. Die Eltern des getöteten Tobias hatten zuvor ausrichten lassen, sie würden keinerlei Entschuldigung annehmen.

Jan O. hatte gestanden, im November 2010 erst die 14-jährige Nina und einige Tage später den ein Jahr jüngeren Tobias im niedersächsischen Bodenfelde umgebracht zu haben. Die grausamen Details der Tat - der Angeklagte hatte auch kannibalistische und vampirähnliche Handlungen an den Opfern geschildert - hatten selbst bei erfahrenen Prozessbeobachtern Entsetzen hervorgerufen.

Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung für Jan O. beantragt. Das würde bedeuten, dass er erst dann wieder aus der Haft entlassen werden könnte, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Dafür gebe es aber eine "extrem ungünstige Prognose", sagte der Staatsanwalt. Der Sachverständige habe bei dem drogen- und alkoholkranken Jan O. ein "Hochrisikopotenzial" festgestellt.

Schon die Unterbringung in der Psychiatrie gewährleiste, dass Jan O. nicht freikomme, solange er noch gefährlich sei, erklärte nun die Verteidigung in ihrem Plädoyer - und forderte, keine Sicherheitsverwahrung zu verhängen. Der Angeklagte würde dadurch die ihm zustehende theoretische Chance einbüßen, im Fall einer möglichen Heilung seiner schweren Persönlichkeitsstörungen wieder in Freiheit entlassen zu werden, sobald die Haftzeit vorüber ist. Das Urteil soll am kommenden Montag fallen.

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