Hamburg:Bewährungsstrafe im Prozess um tödlichen Autounfall

Prozess wegen verbotenen Fahrzeugrennens

Die beiden 20 und 23 Jahre alten Angeklagten bei der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Hamburg zwischen ihren Anwälten Vehbi Ördek (2.v.l) und Serkan Tören (r).

(Foto: Christian Charisius/dpa)

Ursprünglich war dem 23-jährigen Autofahrer vorgeworfen worden, er habe sich an einem illegalen Autorennen beteiligt. Das konnte man ihm aber nicht nachweisen.

Es ist 1.30 Uhr in der Nacht des 13. Oktober 2019 als zwei Autos mit bis zu 104 Stundenkilometer über die Sievekingsallee in Hamburg rasen. Erlaubt ist hier nur Tempo 50. Beide Fahrzeuge stoßen zusammen, der BMW eines 23-Jährigen prallt gegen einen Baum. Sein Cousin, der mit im Auto sitzt, wird tödlich verletzt. Das andere Auto, ein Audi, rammt zehn parkende Autos. Es entsteht ein Schaden von 135 000 Euro. Insgesamt vier Fahrzeuginsassen werden verletzt.

Das Landgericht Hamburg hat nun den 23-jährigen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde für vier Jahre entzogen. Der Mann muss zudem 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der 20-jährige Fahrer wurde freigesprochen. Der Vorwurf, die beiden Männer hätten sich an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge beteiligt, konnte nicht nachgewiesen werden. Das musste die Staatsanwaltschaft schon in ihrem Schlussplädoyer eingestehen. Sie hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft und eine Entziehung der Fahrerlaubnis gefordert. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagte Freispruch gefordert.

Wie es der 23-jährige Fahrer nach Angaben eines Gerichtssprechers darstellte, hätten die beiden Männer kein illegales Autorennen veranstaltet. Es habe sich um einen Unfall gehandelt. Auf dem Zug zu einer Shisha-Bar sei sein BMW bei Tempo 60 bis 70 Stundenkilometer von einem anderen Auto gerammt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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