Prozess:Auftragskiller im Darknet gesucht: Viereinhalb Jahre Haft

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Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

Um den Lebensgefährten seines Auserwählten loszuwerden, wollte er einen Auftragskiller anheuern. In den Abgründen des Darknets wurde er jedoch betrogen. Nun kam es zum Urteil wegen versuchter Anstiftung zum Mord.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Seine Suche nach einem Auftragskiller im Darknet endet für einen 28-Jährigen mit einer Gefängnisstrafe: Viereinhalb Jahre Haft wegen versuchter Anstiftung zum heimtückischen Mord hat das Berliner Landgericht am Donnerstag verhängt. Der Angeklagte habe den Lebensgefährten eines Mannes, in den er sich verliebt hatte, töten lassen wollen. „Er hat alles in seiner Macht Stehende getan, um eine rasche Umsetzung seines Auftrags zu erreichen“, hieß es im Urteil. Er sei allerdings auf eine Betrugsseite reingefallen.

Der Angeklagte hatte sich Hoffnung auf eine Beziehung gemacht, seine Liebe wurde aber nicht erwidert. Um den Mann doch für sich zu gewinnen, habe er sich „an die absurde Idee geklammert, dass alles besser wird, wenn dessen Freund weg ist“, hatte der 28-Jährige gestanden. Über sein damaliges Verhalten sei er schockiert, so der deutsche Angeklagte, der damals in Dresden wohnte und arbeitete. Es sei ihm privat und beruflich nicht gut gegangen.

Im letzten März habe der 28-Jährige im Darknet einen Tötungsauftrag erteilt, so das Gericht. An ein „Töten durch Unfall oder Raub“ habe der Angeklagte gedacht. Zunächst habe er in Bitcoins rund 9000 Dollar für den Mord ausgelobt. Als sich kein vermeintlicher Killer meldete, habe er sein Angebot auf etwa 24.000 Dollar in Bitcoins aufgestockt und weitere Informationen über das „Ziel“ geliefert.

Die Plattform, über die er einen Killer suchte, diente Ermittlungen zufolge jedoch nur dazu, betrügerisch Bitcoins zu erlangen. Das Darknet ist ein versteckter Teil des Internets, der viel von Kriminellen genutzt wird. Aus Generalprävention sei ein gewisses Signal angebracht, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe allerdings „reinen Tisch“ gemacht und sich durch das Geständnis die relativ milde Strafe verdient.

Der 28-Jährige und der von ihm bewunderte Mann hatten sich über das Internet kennengelernt. Der 38-Jährige, den der Angeklagte für sich gewinnen wollte, war Ende 2021 zu seinem Partner nach Berlin-Schöneweide gezogen. Er und sein Freund waren schockiert, als die Polizei von dem Mordauftrag berichtete. „Das steckt man nicht so weg“, sagte im Prozess der 34-Jährige, der die „Zielperson“ war. Er habe die Wohnung seitdem nicht mehr allein verlassen.

Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft kam die Polizei dem 28-Jährigen durch Recherchen einer Journalistin auf die Spur. Er wurde im vergangenen April festgenommen. Ende September wurde er von weiterer Untersuchungshaft verschont und ist seitdem frei. Nach einem psychiatrischen Gutachten ist er voll schuldfähig.

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf drei bis vier Jahre Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221208-99-826530/4

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