Protestaktionen:Klimaaktivistin erneut verurteilt: 4.200 Euro Strafe

Klimademonstrantin Lilli Gomez in einem Prozess vor knapp drei Monaten. (Archivbild) (Foto: Hannes P. Albert/dpa)

An Straßenblockaden und Farbattacken der Letzten Generation beteiligte sich eine junge Frau immer wieder - nun wurde eine empfindliche Geldstrafe verhängt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Eine der aktivsten Klimademonstrantinnen der Gruppe Letzte Generation ist nach Protestaktionen in Berlin erneut verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte 4.200 Euro Geldstrafe gegen Lilli Gomez. Die 24-Jährige wurde wegen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Aktionen seien keine kurzen Störungen gewesen und hätten nichts für den Klimaschutz bewegt, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Straße blockiert, Weihnachtsbaum besprüht

Im aktuellen Prozess ging es zum einen um Straßenblockade der Letzten Generation im November 2023 im Stadtteil Treptow, bei der sich die 24-Jährige an der Fahrbahn festgeklebt hatte. Zum anderen ging es darum, dass die junge Frau im vergangenen Dezember zusammen mit einem weiteren Aktivisten einen Weihnachtsbaum vor einem Einkaufszentrum in Berlin-Mitte mit oranger Farbe besprüht hatte.

Gomez hatte ihre Beteiligung in beiden Fällen zugegeben. „Ich mache Protest, weil unsere Zukunft auf dem Spiel steht“, erklärte die Angeklagte. Es habe sich um „friedlichen, zivilen Protest“ gehandelt. Ihre Verteidigerin plädierte auf Freispruch.

Das Gericht entschied auf eine Strafe von 280 Tagessätzen zu je 15 Euro. Einbezogen wurde eine frühere Verurteilung der 24-Jährigen zu einer Geldstrafe. Bei der Strafhöhe sei berücksichtigt worden, dass die Klimaaktivistin altruistisch handelte, also keine eigennützigen Ziele verfolge, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:241015-930-261113/1

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