Prostitution in der Schweiz:Gequält im Land der Träume

Prostitution in der Schweiz: Das Rotlichtviertel in Zürich: Zuhälter und Menschenhändler kommen mit ihren Opfern gerne in die Schweiz. Hier ist Prostitution legal - und man verdient deutlich mehr als etwa in Deutschland.

Das Rotlichtviertel in Zürich: Zuhälter und Menschenhändler kommen mit ihren Opfern gerne in die Schweiz. Hier ist Prostitution legal - und man verdient deutlich mehr als etwa in Deutschland.

(Foto: imago)

In Osteuropa leben sie in Armut und haben oft schon Missbrauch erlebt. Das macht die Mädchen zu idealen Opfern für Zuhälter, die sie in die reiche Schweiz locken.

Von Charlotte Theile, Solothurn

Das Schlimmste an der Geschichte von Anikó* ist ihre Alltäglichkeit. Vor 25 Jahren wurde sie in einem der ärmsten Dörfer Ungarns geboren, sie gehört zur Minderheit der Roma. Schon als Kind erlebte sie Gewalt und sexuellen Missbrauch. Anikó war 16, als sie von zu Hause weglief. Mit 17 Jahren bekam sie ihr erstes Kind, mit 19 das zweite. Sie lebte bei ihrem Partner und dessen Mutter, keiner hatte Arbeit, keiner eine berufliche Perspektive. Als ihr Partner sie mit ihrer Schwester betrog, kehrte Anikó zu ihrer Mutter in das Heimatdorf zurück. Doch ihre Familie wollte sie nicht länger unterstützen.

"Der einzige Ausweg, um sich und ihre Kinder durchzubringen, schien die Prostitution zu sein", sagt Jan Gutzwiller. Er ist Leitender Staatsanwalt im nordwestschweizerischen Kanton Solothurn, er ermittelt in Anikós Fall. Vor ihm stehen Plastikgläser mit Mineralwasser, Gesetzbücher, aufgeschlagene Aktenordner. Er nennt diesen Fall, weil er so typisch ist für die Schicksale, die ihm in der Verfolgung von Menschenhandel jeden Tag begegnen. "Es sind Muster, die für fast alle Opfer gelten: Perspektivlosigkeit. Missbrauch. Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit. Existenzielle Armut. Und noch etwas ist typisch: Fast alle Frauen, die uns hier begegnen, sind junge Mütter."

Die Schweiz spielt beim Thema Menschenhandel eine große Rolle als Zielland

Wie viele dieser Frauen - häufig aus Osteuropa - irgendwann auf einem Straßenstrich im Westen landen? Dazu gibt es nur Schätzungen. In der EU weist man 10 000 registrierte Fälle aus (Zahl von 2010), die UN gehen weltweit von 40 000 Fällen aus. Im Oktober veranstaltete Interpol eine internationale Konferenz zum Menschenhandel im schweizerischen Lugano. Die Schweiz spielte dort eine große Rolle als Zielland. Die Zürcher Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) betreute 2015 knapp 230 Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, räumt aber ein, die genaue Zahl der Betroffenen nicht zu kennen.

Gutzwiller verfolgt allein im Kanton Solothurn jedes Jahr ein gutes Dutzend Fälle, alle betreffen Sexarbeit. Erst seit Kurzem wird in der Schweiz "Arbeitsausbeutung", etwa in der Pflege oder auf Baustellen, verfolgt. Doch noch ist die Sensibilität gering. Im Jahr 2014 wurden nur 46 Fälle erfasst. Das zeigt: Wenn man Menschenhandel nicht verfolgt, bemerkt man ihn nicht. Gutzwillers Team besteht aus drei Personen. In vielen Kantonen gibt es gar keine Ermittlerteams - und deshalb auch kaum Fälle. "Es kann nicht sein, dass es vom Kanton abhängt, also Glückssache ist, ob man als Opfer von Menschenhandel erkannt wird oder nicht", heißt es von der FIZ.

"Wenn wir Beschuldigte fragen, warum sie mit ihren Prostituierten in die Schweiz kommen, heißt es immer, man verdiene hier einfach am besten", sagt Cony Zubler, die mit Gutzwiller ermittelt. Wer wie Anikó aus einem EU-Staat kommt, kann in der Schweiz legal der Prostitution nachgehen - und deutlich höhere Preise verlangen als in Deutschland oder Frankreich. Das gilt auch für Prostituierte, die nicht Opfer von Menschenhandel sind. "Viele Frauen merken lange nicht, dass sie Opfer von Ausbeutung sind", sagt Gutzwiller. Selbst wenn sie den Großteil ihrer Einnahmen abgeben müssen, können sie in ihren Augen gutes Geld nach Hause schicken."

Im Frühling 2012, Anikó ist noch nicht 21, reiht sie sich zum ersten Mal in den Straßenstrich ihres ungarischen Nachbarortes ein. Bald gerät sie in die Gewalt eines Zuhälters. Er verschleppt sie in eine andere Ortschaft und lässt sie dort für sich anschaffen. Anikó wendet sich an die Polizei - vergeblich. Die Verbindungen ihres Zuhälters zu den Beamten sind gut. "Das ist auch für uns ein großes Problem", sagt Gutzwiller. Die Frauen hätten zuerst große Zweifel, ob sie der Polizei vertrauen könnten - und die Schweizer Ermittler wissen beim Kontakt mit den Heimatländern häufig nicht, wie viel sie den Polizisten dort mitteilen können. Im Herbst 2012 scheint es, als hätte Anikó Glück. Ein Freier verhilft ihr zur Flucht, sie kommt bei einer Frau unter, Erzsebét*. Die macht ihr ein verlockendes Angebot: die Schweiz. Dort könnte Anikó auf eigene Rechnung arbeiten und richtig viel Geld verdienen.

"Sie greifen nach dem letzten Strohhalm. Alles erscheint ihnen besser als das, was sie haben"

"Am Anfang habe ich mich immer gefragt: Ist das glaubhaft, dass jemand so naiv ist? Sich nie erkundigt, wie die Arbeitsbedingungen sein werden?" Gutzwiller schüttelt den Kopf. Einfach mitkommen, wenn jemand das große Geld verspricht. Kann das sein? "Inzwischen habe ich verstanden: Diese Frauen haben oft wenig Bildung, kennen vielleicht nur ihr Heimatdorf. Sie greifen nach dem letzten Strohhalm. Alles erscheint ihnen besser als das, was sie haben." Erzsebet und Anikó fahren in die Schweiz.

In Olten im Kanton Solothurn erfährt Anikó, dass sie von den Hunderten Franken, die sie jede Nacht verdient, nichts behalten darf. Erzsebét nimmt ihr alles weg - und diktiert ihr, welche Dienstleistungen sie anbieten muss. "Man fragt sich vielleicht, warum Anikó nicht direkt davongelaufen ist", sagt Gutzwiller. "Aber wenn man sich in ihre Lage versetzt, wird klar: Sie kann die Sprache nicht, sie kennt niemanden, sie hat Angst vor der Polizei, kein Geld. Sie ist verloren, ausgeliefert."

Im November 2012 verkauft Erzsebét die junge Frau für tausend Franken an zwei Landsmänner. Das sei ein üblicher Preis, sagt Gutzwiller. "Wenn die Zuhälter eine Frau loswerden wollen, weil sie nicht mehr genug Profit mit ihr machen, verkaufen sie sie hinter ihrem Rücken. Mir ist ein Fall bekannt, da wurden nur 200 Euro gezahlt." Dieser "Menschenhandel in Reinkultur", wie Gutzwiller es nennt, bringt Anikó in eine noch schlimmere Situation. Auch ihre neuen Zuhälter nehmen ihr alles Geld weg, schreiben ihr vor, was sie tun muss. Ein Zuhälter vergewaltigt sie, immer wieder kommt es zu Gewalt.

Bis Gutzwiller und Zubler Aussagen wie diese bekommen, vergeht viel Zeit. "Es kommt vor, dass eine Frau erst in der zehnten Sitzung, wenn sie Vertrauen gefasst hat, von einem Vorfall berichtet", sagt Zubler. Die Staatsanwaltschaft Solothurn hat eine Eigenheit: "Wir führen alle Opferbefragungen selbst durch", sagt Gutzwiller. Normalerweise macht die Polizei die Vernehmungen. "Doch ich habe die Philosophie, dass wir unser wichtigstes Beweismittel, die Aussage des Opfers, nicht aus der Hand geben sollten." Gutzwiller ist überzeugt, dass sich dieser Aufwand lohnt.

Unterdrückung durch Zuhälter ist normal für viele Frauen aus patriarchalischen Gesellschaften

Auch bei Anikó ist das so: Ihre Aussagen sind detailliert und überprüfbar. Wer lügt, erfindet in der Regel eine einfache Geschichte, um sich nicht in Widersprüche zu verstricken. Wer die Wahrheit sagt, erzählt komplex, mehrdimensional. Oft sei es so, dass die Opfer die Menschenhändler verteidigten. "Sätze wie: Ich bin ja selber schuld, dass er mich geschlagen hat, ich habe ihn provoziert", höre er immer wieder, sagt Gutzwiller. Auch die Unterdrückung durch die Zuhälter sei für viele Frauen aus patriarchalisch geprägten Gesellschaften normal.

Im Thai-Milieu beobachten die Ermittler dagegen, dass kaum Gewalt nötig ist, um ausbeuterische Bedingungen durchzusetzen. "Da heißt es: Älteren widerspricht man nicht", sagt Zubler. "Der Respekt vor älteren Personen ist in der Thai-Kultur tief verankert." Wenn eine Bordellbetreiberin festlegt, dass man sich 24 Stunden am Tag bereithalten, die Hälfte der Einkünfte abgeben und noch für Anreise, Internetwerbung und Lebensmittel zahlen müsse, nähmen die Jüngeren das hin.

Niedrige Strafen für die Täter

Anikó aus Ungarn aber wehrt sich. Im Frühjahr 2013 gelingt ihr die Flucht von ihren Zuhältern. Heute lebt Anikó mit ihren Kindern in der Schweiz. Sie hat ihre Peiniger von früher angezeigt. Die Verfahren sind fast zu Ende. Erszebét bekam 24 Monate auf Bewährung. Der Zuhälter, der sie vergewaltigt hat, wurde zu 33 Monaten Haft verurteilt, ein Teil davon auf Bewährung. Bei dem zweiten Zuhälter steht das Urteil noch aus, die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate auf Bewährung. Sind das nicht sehr geringe Strafen? Gutzwiller nickt. "Das mag auf den ersten Blick so wirken, ja." Das Verfahren, nach dem die Zuhälter verurteilt wurden, nennt sich abgekürztes Verfahren. Es ist seit 2011 zulässig und besteht, vereinfacht gesagt, aus einem Deal: Staatsanwaltschaft, Beschuldigter und Geschädigte einigen sich auf Strafmaß und Schmerzensgeld. Das geht nur, wenn die Beschuldigten gestehen. Ihre Kooperation führt dann auch zu etwas niedrigeren Strafen. In Anikós Fall hatten die Beschuldigten zunächst alles abgestritten, ihre detaillierten Aussagen aber brachten sie schließlich zu Geständnissen.

Anfangs war das abgekürzte Verfahren umstritten - inzwischen arbeitet Gutzwiller bei Menschenhandelsfällen fast nur damit. "Ich sehe vor allem aus der Opferperspektive große Vorteile. Wir sehen, dass es den Opfern wirklich um Gerechtigkeit geht. Darum, dass jemand feststellt: Dir ist Unrecht geschehen, die Verantwortlichen werden für das, was sie dir angetan haben, zur Rechenschaft gezogen." Die Höhe der Strafe oder des Schmerzensgelds sei zweitrangig. Zudem bleibe den Opfern eine neuerliche, schlimmstenfalls retraumatisierende Befragung vor Gericht erspart.

Ob Anikó und ihre Kinder in ein paar Wochen, wenn der Prozess zu Ende ist, zurück nach Ungarn müssen? Gutzwiller zuckt mit den Schultern: Das gehöre nicht mehr zu seinen Aufgaben. Generell bekommen Opfer eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer des Verfahrens. Nur in Härtefällen dürfen die Frauen in der Schweiz bleiben. Bei Anikó könnte solch ein Fall vorliegen: Ihre Kinder sind in der Schweiz eingeschult worden. Zurück zu ihrer Familie in der alten Heimat? Dahin zieht Anikó nichts mehr zurück. (*Namen geändert)

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