Probleme der Resozialisierung:Aus dem Knast ins Entlassungsloch

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Von einem "Wettbewerb der Schäbigkeit" ist bisweilen die Rede, wenn es um den deutschen Strafvollzug geht. Das mag übertrieben sein, doch von einheitlichen Qualitätsstandards ist die Bundesrepublik weit entfernt. Insbesondere die Resozialisierung krankt - weil sie sich auf die Zeit im Knast konzentriert anstatt auf die Freiheit danach.

Bernd Maelicke

Der Strafvollzug in Deutschland hat eine schlechte Presse. Die Medien berichten über den Umgang mit Sexual- und Gewalttätern; sie kritisieren scharf, dass trotz Ausbau der Sozialtherapie immer wieder Gefangene entlassen werden, die gefährlich sind, bei denen ein Rückfall nicht auszuschließen ist - so auch jetzt, wo in München ein Mann einem Mädchen sexuelle Gewalt antun konnte, obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Es bilden sich Bürgerinitiativen, die nicht mehr an eine gelingende Resozialisierung im Gefängnis glauben die nicht mehr mit Haftentlassenen in der Nachbarschaft zusammenleben wollen.

Wenn Sexual- und Gewalttäter rückfällig werden, wird in der Bevölkerung nicht selten der Ruf nach einem härteren Strafvollzug laut. Doch das Problem sind nicht die Resozialisierungsprogramme hinter Gittern, sondern die mangelnden Betreuungsangebote nach der Haftentlassung. (Foto: dpa)

Die Föderalismusreform hat die Gesetzgebungskompetenz für den Vollzug auf die Bundesländer übertragen - dies hat dazu geführt, dass die Maßstäbe sich voneinander entfernt haben. Zwar hat es keinen "Wettbewerb der Schäbigkeit" gegeben, aber von einem weltweit anerkannten deutschen Strafvollzug mit einheitlichen Standards und Qualitätsmerkmalen kann immer weniger gesprochen werden.

Schon die Jugendstrafvollzugsgesetze unterscheiden sich erheblich. Noch mehr gilt dies für die bereits geltenden Erwachsenenstrafvollzugsgesetze in sechs und den gemeinsamen Entwurf von zehn weiteren Bundesländern, der nun in die parlamentarischen Beratungen geht. Ideologische und fachliche Gegensätze bestimmen die Diskussion -und das (fehlende) Geld.

In der konzeptionellen Sackgasse

Auch zahlenmäßig nehmen die Unterschiede zu: In Bayern liegt die Gefangenenrate bei 97 pro 100.000 Einwohnern, in Schleswig-Holstein dagegen bei 49 - dies ist europaweit die geringste Quote. Der bayrische Justizhaushalt ist entsprechend durch die Gesamtkosten für den Justizvollzug im Vergleich zu Schleswig-Holstein überproportional belastet; das bedeutet: In Bayern ist es schwieriger als in Schleswig-Holstein, ein wirksames Gesamtsystems der ambulanten und stationären Resozialisierung zu finanzieren.

Es geht bei der Frage der Optimierung der Resozialisierung jedoch nicht nur um Sexual- und Gewalttäter oder ums Geld. Der deutsche Strafvollzug befindet sich trotz lobenswerter Modernisierungsprogramme derzeit vor allem in einer konzeptionellen Sackgasse. Die neuen Ländergesetze geben zwar einheitlich das Ziel vor, "den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen". Aber sie definieren nach wie vor nicht das Ziel einer wirksamen Resozialisierung: die entlassenen Gefangenen sozial zu integrieren und damit weitere Straftaten zu verhüten.

Der "Ernstfall der Resozialisierung" findet nicht während der Inhaftierung, sondern in der Zeit nach der Entlassung statt! Im Vollzug kann man bestenfalls Fähigkeiten für ein Leben nach der Haft vermitteln - ob aus diesen Fähigkeiten reales und dauerhaftes Handeln entsteht, zeigt sich erst in den Wochen, Monaten und Jahren nach der Entlassung, im alten oder neuen sozialen Umfeld, mit den alten oder neuen Lebensrisiken.

Hier versagen die Vollzugsgesetze. Sie führen keine "verzahnte Resozialisierung" ein, wie sie auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Und da, wo sie wie in Hamburg vorschreiben: "Die Bewährungshilfe beteiligt sich rechtzeitig an den Entlassungsvorbereitungen der Anstalt" - da stellt derselbe Gesetzgeber nicht die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. In Hamburg kümmert sich ein Bewährungshelfer um durchschnittlich 105 Probanden - um so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Jährlich werden in Deutschland ungefähr 80.000 Personen aus Strafhaft und etwa 40.000 aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Rückfallquoten sind trotz aller Bemühungen in den Anstalten besonders in den ersten sechs Monaten unverändert hoch. Für die Bürger bedeutet dies eine anhaltende Gefährdung ihrer Sicherheit - und Grund dafür ist jener Konstruktionsfehler, das System der Resozialisierung auf die Phase der Behandlung hinter Gefängnismauern zu reduzieren.

Bundesweit wird nur für 30 Prozent der Entlassenen die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Es werden also 70 Prozent Strafhaft-Entlassenen und nahezu alle U-Haft-Entlassenen nicht weiter durch die ambulanten Dienste der Justiz betreut. Dabei ist gerade die Prognose bei den mit Endstrafe Entlassenen häufig ungünstig, die Rückfallgefahr ist besonders hoch.

Die Lösung läge darin, alle stationären und ambulanten Leistungen aller Akteure so zu koordinieren und zusammenzuführen, dass der Entlassene nicht in das "Entlassungsloch" fällt sondern so vorbereitet, begleitet, betreut und auch kontrolliert wird, dass seine soziale Integration gefördert und die Gefahr des Rückfalls reduziert wird. Ein entsprechendes EU-gefördertes Modellprojekt in Nordrhein-Westfalen konnte die Rückfallquote von 90 auf 32,8 Prozent reduzieren, noch bessere Erfolgsquoten meldet aktuell ein Übergangsmanagement-Projekt mit jugendlichen Intensivtätern in Köln.

Das jetzige "Vollzugsdenken" muss überwunden werden

Diese innovativen Projekte schaffen vor Ort neue Netze und Verbundsysteme mit professionellem Schnittstellen- und Überleitungsmanagement. Ähnliche Qualitätssteigerungen konnten in vergleichbaren Systementwicklungen in der Psychiatrie, der Behinderten- und Jugendhilfe oder im Gesundheitswesen erreicht werden.

Wir brauchen in allen Ländern einen Umsteuerungsprozess mit veränderten rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. 90 Prozent der Resozialisierungs-Kosten in den Landeshaushalten werden zur Zeit für den Vollzug aufgewandt (mit 40.000 Vollzugsbediensteten ), die restlichen zehn Prozent für die ambulanten Dienste der Justiz mit ihren 3500 Gerichts- und Bewährungshelfern sowie für jene 550 Projekte der Freien Straffälligenhilfe.

Vor allem sie sind strukturell unterfinanziert und existenziell bedroht. Es fehlen offenkundig neben den Vollzugsgesetzen Landesresozialisierungsgesetze, die ambulante Dienste und regionale Verbundsysteme strukturell absichern.

Nach dem heutigen Stand der Forschung können die Rückfallquoten deutlich reduziert werden. Dies geht jedoch nur, wenn das jetzige "Vollzugsdenken" überwunden wird und Resozialisierungsprogramme und -strukturen optimiert werden. Solange die Justiz nicht entsprechend umsteuert und ihre Gesamtverantwortung weder erkennt noch wahrnimmt, muss sie sich vorwerfen lassen, nicht alles fachlich Mögliche und Gebotene zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger zu tun.

Medien und Bürger regen sich immer wieder über spektakuläre Einzelfälle auf. So verständlich dies sein mag: Sie übersehen dabei, dass dies nur Symptome von grundlegenden Konstruktionsfehlern im System der Resozialisierung sind.

Bernd Maelicke, 71, lehrt an der Universität Lüneburg. Er war von 1990 bis 2005 im Justizministerium Schleswig-Holstein zuständig für die Umsetzung eines Gesamtkonzepts der ambulanten und stationären Resozialisierung.

© SZ vom 17.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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