Prinz Ernst August von Hannover:Neues Verfahren für "Prügel-Prinz"
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Prinz August hat eine Neuauflage eines Prozesses wegen Körperverletzung erstritten. Mit neuen Beweisen wolle er nun zeigen, dass er nie jemanden krankenhausreif geschlagen habe.
Fast acht Jahre nach der Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Discobesitzer in Kenia wird der Körperverletzungsprozess neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle erklärte den Wiederaufnahmeantrag für zulässig.
"Ausschlaggebend waren neue Beweismittel, die Prinz Ernst August vorgelegt hat", sagte Gerichtssprecherin Stephanie Springer. Das Landgericht Hannover hatte den Ehemann von Prinzessin Caroline im November 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt.
Der Prinz wolle in einem neuen Verfahren den Nachweis erbringen, dass er den deutschen Discobesitzer Anfang 2000 in Kenia nicht krankenhausreif geschlagen hat, wie dieser behauptete, teilte das Frankfurter Anwaltsbüro des Adligen mit.
Prinzessin Caroline als Zeugin
Vielmehr habe er dem Mann nur zwei Ohrfeigen gegeben, die seinen Kontrahenten allerdings nicht verletzten. Sechs Zeugen, darunter auch Prinzessin Caroline, sollen diesen Hergang der Auseinandersetzung bestätigen.
Der Kopf des Welfenhauses strebe keinen Freispruch an, sondern eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung oder tätlicher Beleidigung, sagte die Sprecherin des OLG Celle.
Grundlage der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung vor knapp drei Jahren war eine Erklärung des früheren Verteidigers, die einem Geständnis gleichkam. "Diese Erklärung war wahrheitswidrig", sagte der Rechtsanwalt des Adligen, Hans Wolfgang Euler.
Schon gar nicht mit einem Schlagring
Der Prinz habe jetzt den Schriftwechsel mit seinem früheren Verteidiger als Beweismittel vorgelegt, sagte die OLG-Sprecherin. Aus dem Briefwechsel sei der Schluss möglich, dass er von dem Geständnis in seinem Namen nichts wusste. "Mein Mandant will in dem neuen Verfahren beweisen, dass er nie jemanden krankenhausreif geschlagen hat, schon gar nicht mit einem Schlagring", betonte Euler.
Das Landgericht Hildesheim hatte im März den 139 Seiten umfassenden Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt. Allerdings war damals noch nicht der Schriftwechsel mit dem ehemaligen Verteidiger enthalten.
Die Beschwerde beim OLG Celle hatte jetzt Erfolg (AZ: 1Ws 255/07). Wie bei Wiederaufnahmeverfahren üblich, werden nun zunächst im Rahmen einer nichtöffentlichen Vorverhandlung Beweise geprüft.
"Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, rate ich meinem Mandanten, dort persönlich zu erscheinen", sagte Euler.