Süddeutsche Zeitung

Prävention:Wegen Belästigung: Vater muss Whatsapp auf Handy der Tochter löschen

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Ein Vater aus Hessen muss das Chat-Programm Whatsapp auf den Handys seiner Töchter deinstallieren, weil sie darüber sexuell belästigt worden sind.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld wies den Mann in einem noch nicht rechtskräftigen Gerichtsbeschluss an, die App von den Handys der 15 und 10 Jahre alten Mädchen zu löschen. Zudem muss er bis zum 18. beziehungsweise 16. Geburtstag ein monatliches Gespräch mit ihnen über ihre Handynutzung führen und vierteljährlich prüfen, ob dort eventuell jugendgefährdende Inhalte zu finden sind.

15-Jährige erhielt sexuell suggestive Nachrichten von Familienfreund

Die 15-jährige Tochter des geschiedenen Familienvaters hatte von dessen Freund seit Juni 2015 wiederholt Whatsapp-Nachrichten erhalten, in denen er ihr sexuell geprägte Fragen stellte und Nacktbilder von ihr wollte. Er soll das Mädchen auch aufgefordert haben, ihm Nacktfotos ihrer zehnjährigen Schwester zu senden.

Das Mädchen hatte nach eigener Aussage die sexuellen Übergriffe lange verschwiegen, weil ihr die Nachrichten peinlich gewesen seien. Lediglich ihre kleine Schwester habe sie ins Vertrauen gezogen. Ihr Vater sagte vor Gericht aus, von den Nachrichten seines Freundes nichts gewusst zu haben. Die getrennt lebende Mutter hatte im Herbst davon erfahren, riet ihrer Tochter aber lediglich, den Kontakt zu blockieren oder zu löschen.

Urteil des Gerichts: eine "starke, von den Eltern gar nicht erfasste Gefahr"

Erst im April 2016 vertraute sich das Mädchen dem neuen Lebenspartner ihrer Mutter an. Dieser habe die Lehrerin, Polizei und Jugendamt eingeschaltet. Gegen den Freund des Vaters wurde schließlich Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet.

Um eine künftige Gefährdung der Mädchen auszuschließen, muss ihr Vater nun Whatsapp auf ihren Handys deinstallieren. Wird auf einem Mobiltelefon eine neue Telefonnummer gespeichert, stellt die App automatisch Kontaktverknüpfungen zu deren Besitzer her, sofern dieser auch Whatsapp installiert hat.

Trotz des von den Eltern erwirkten Kontaktabbruchs zum Beschuldigten liege damit für die Kinder "noch immer eine starke, von den Eltern gar nicht erfasste Gefahr" vor, dass sie erneut solchen Nachrichten eines Erwachsenen ausgesetzt sein könnten, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

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