Polizeigewalt in Rheinland-Pfalz:Prügelnde Beamte in den Innendienst versetzt

Videoaufnahmen zeigen, wie zwei Polizisten auf einen am Boden liegenden Mann einschlagen. Nach der Veröffentlichung der Bilder ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die brutalen Beamten. Suspendierungen gab es bislang keine. Die Polizisten wurden lediglich in den Innendienst versetzt.

Nach Bekanntwerden einer brutalen, scheinbar grundlosen Attacke zweier Polizisten auf einen Verdächtigen in Westerburg sind die beiden Beamten versetzt worden. Die Männer seien sofort dem Innendienst zugewiesen worden, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Auch eine Suspendierung müsse geprüft werden.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen die Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Die Behörde teilte mit, es bestehe der Verdacht, dass sie am 22. Mai einen 27-jährigen Mann, den sie wegen mutmaßlicher Straftaten vorläufig festgenommen hatten, geschlagen und getreten hätten. Grundlage für die Ermittlungen ist ein von der Rhein-Zeitung veröffentlichtes Handyvideo, das Augenzeugen aufgenommen hatten. In dem Clip sind Uniformierte zu sehen, von denen zwei einen am Boden sitzenden Mann treten und schlagen.

SPD-Politiker Lewentz zeigte sich entsetzt und forderte die rückhaltlose Aufklärung des Vorfalls. "Ich war schockiert über das, was ich dort gesehen habe", sagte er. "Das was man dort sieht lässt einen sehr zweifeln, ob das eine einsatzbedingte Notwendigkeit war. Gewalthandlungen in der Art sind von mir nicht zu akzeptieren - weder von der Polizei noch gegen Polizeibeamte."

Wie die verdächtigen Polizisten zu den Vorwürfen stehen, ist bislang nicht bekannt. Ein zweites Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft gegen eine Polizistin und einen Polizisten eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass sie weder während der Tritte und Schläge ihrer Kollegen eingeschritten seien, noch danach eine Anzeige gegen sie erstattet hätten. Gegen die vier Beamten seien disziplinarrechtliche Untersuchungen eingeleitet worden, teilte die Behörde mit.

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