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Polizei - Wiesbaden:Tierschutz: Polizeihunde dürfen weiter im Einsatz sein

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Diensthunde der hessischen Polizei dürfen trotz geänderter Tierschutz-Vorgaben weiter im Einsatz sein. Anders als beispielsweise in Berlin, wo ein Teil der Polizeihunde vorläufig nicht mehr im Dienst ist, habe das seit Jahresbeginn bundesweit geltende Gesetz keine Auswirkungen auf die bereits ausgebildeten Polizeihunde in Hessen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mit. Die Tiere würden im Einsatz grundsätzlich nicht an Halsbändern geführt, die den neuen Verordnungen widersprechen.

In der Änderung des einschlägigen Passus im Tierschutzgesetz gilt seit 1. Januar 2022: "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden."

Mit Blick auf die neuen Bestimmungen werde sich die hessische Polizei mit dem bestehenden Ausbildungskonzept kritisch auseinandersetzen, um eine erfolgreiche Aus- und Fortbildung der Diensthunde weiterhin zu gewährleisten, erläuterte der Ministeriumssprecher. In Hessen werden derzeit 205 Diensthunde, hierunter 147 Schutzhunde, eingesetzt - etwa im Streifendienst, bei Vermisstensuchen oder Demonstrationen.

"Im Umgang mit den eingesetzten Polizeihunden steht für die hessische Polizei dabei stets das Wohl der Tiere im Fokus", betonte der Sprecher.

© dpa-infocom, dpa:220108-99-632919/2

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