Justiz:Nacktfotos, Tattoos, Jugendsünden

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Ein tätowierter Polizist im Einsatz: Nehmen Tattoos den Weg, den die langen Haare der Männer schon hinter sich haben? (Foto: Michael Sohn/Bearbeitung:SZ/AP)

Immer wieder müssen Gerichte über die charakterliche Eignung von Beamtinnen und Beamten entscheiden. Wie soll das eigentlich gehen?

Von Wolfgang Janisch

Der Prozess vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht war dann doch in letzter Minute abgesagt worden, wegen Rücknahme der Klage. Schade eigentlich, denn womöglich hätte man im Gerichtssaal viel lernen können. Zum Beispiel über die Angst eines Staates vor Autoritätsverlust. Geklagt hatte nämlich ein ehemaliges Fotomodell aus Krefeld, 34 Jahre alt. Sie wollte in den NRW-Polizeidienst, wurde aber abgelehnt, weil sie, offenbar berufsbedingt, ihren Internetauftritt mit Oben-ohne-Fotos bebildert hatte. Diagnose: "Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung".

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