Polizei - Trier:Polizeieinsatz in Prüm: Schusswaffengebrauch aus Notwehr

Trier (dpa/lrs) - Das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten aus Prüm (Eifel) wegen Schusswaffengebrauchs ist eingestellt worden. Der Polizist habe während eines Polizeieinsatzes im vergangenen Juni aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Montag mit. Die Schussabgabe sei ausschließlich erfolgt, um einen gegen den Kopf des Polizisten gerichteten Angriff abzuwehren.

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Trier (dpa/lrs) - Das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten aus Prüm (Eifel) wegen Schusswaffengebrauchs ist eingestellt worden. Der Polizist habe während eines Polizeieinsatzes im vergangenen Juni aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Montag mit. Die Schussabgabe sei ausschließlich erfolgt, um einen gegen den Kopf des Polizisten gerichteten Angriff abzuwehren.

Während des Einsatzes waren der Polizist und sein Kollege von einem 45-Jährigen angegriffen worden. Dieser war mit einem Zaunpfahl auf die Beamten losgegangen und hatte den Polizisten am Arm und an der Schulter verletzt. Daraufhin habe der von Schlägen getroffene Beamte dem Angreifer in den Oberschenkel geschossen.

Der 45-Jährige sei durch den Schuss nicht lebensgefährlich verletzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung sei noch nicht abgeschlossen. Da es Anhaltspunkte auf eine psychische Erkrankung gebe, solle zunächst über die Schuldfähigkeit des Mannes entschieden werden, sagte die Staatsanwaltschaft.

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