Polizei - Stuttgart:Strobl: Opposition will Innenminister in Enge treiben

Baden-Württemberg
Thomas Strobl (CDU) geht im Haus der Abgeordneten zu einer Fraktionssitzung. Foto: Bernd Weißbrod/dpa (Foto: dpa)

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Opposition in Baden-Württemberg will in der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens Innenminister Thomas Strobl (CDU) weiter in die Enge treiben. Die FDP-Fraktion hat dazu im Landtag für diesen Mittwoch (10.00) eine Debatte beantragt, die den Titel trägt: "Verdacht der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen - Wer kann dem Dienstherrn Strobl noch trauen?" Es wird erwartet, dass der 62 Jahre alte CDU-Politiker Strobl selbst in der Debatte das Wort ergreift. Gegen den Minister ermittelt die Staatsanwaltschaft, FDP und SPD fordern deshalb seine Entlassung.

Ursprünglich sollte die Debatte nach dem Willen der FDP lauten: "Verrat von oben - wer kann dem Dienstherrn Strobl noch trauen?". Das hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) abgelehnt und erklärt, es sei lange Parlamentspraxis, dass bei solchen Debatten-Titeln "schwere persönliche Vorwürfe unzulässig sind". Die FDP zeigte sich verärgert über die Abschwächung des Titels.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte seinem Vize Strobl am Dienstag den Rücken gestärkt. Strobl genieße weiter sein "volles Vertrauen". Die Erklärung des Ministers, warum er das Schreiben weitergeleitet hat, sei "plausibel" und "glaubwürdig". Die Anklagebehörde hatte mitgeteilt, sie ermittele gegen einen Journalisten, den Minister und einen Mitarbeiter des Ressorts wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Der Reporter wird verdächtigt, aus amtlichen Dokumenten eines laufenden Verfahrens zitiert zu haben. Strobl wiederum soll ihn dazu angestiftet haben, der Mitarbeiter soll Beihilfe geleistet haben.

Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen ranghohen Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Strobl hatte eingeräumt, im Dezember einem Journalisten ein Schreiben des Anwalts des Polizisten weitergegeben zu haben.

© dpa-infocom, dpa:220510-99-233896/2

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