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Polizei - Potsdam:Mehr Kennzeichenfahndung in Brandenburg zur Gefahrenabwehr

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Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger Polizei erfasst zur Abwehr von Gefahren automatisch Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge - die Zahl solcher Fälle ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Jahr 2018 sei die anlassbezogene Kennzeichenfahndung der Polizei in 147 Fällen eingesetzt worden, wie aus dem neuen Bericht des Brandenburger Innenministers über Datenerhebungen nach dem Polizeigesetz hervorgeht. Im Jahr 2017 hatten die Beamten die automatische Fahndung in 126 Fällen eingesetzt, im Jahr 2016 in 73 Fällen. Umstritten ist dagegen die massenhafte Erfassung über das sogenannte Kesy-System auf Vorrat zur Strafverfolgung.

Die Polizei kann Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Wissen eines Fahrers automatisiert erheben, um eine Gefahr etwa für Leib oder Leben einer Person abzuwehren oder wenn jemand oder ein Fahrzeug polizeilich ausgeschrieben wurde und entsprechende Straftaten bevorstehen könnten. Die Daten können mit bestehenden Informationen abgeglichen werden - bei fehlender Übereinstimmung müssen sie sofort gelöscht werden. Dies ist im Brandenburgischen Polizeigesetz unter Paragraf 36a geregelt.

Für die massenhafte Speicherung zur Strafverfolgung ist laut Innenministerium eine Anordnung von Justizbehörden notwendig. Das Ressort hatte diese Aufzeichnungen im vergangenen Jahr verteidigt und erklärt, dem lägen zahlreiche Gerichtsbeschlüsse zur langfristigen Observierung bei Ermittlungsverfahren zugrunde. Bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca 2019 war bekannt geworden, dass die Polizei Brandenburg auf Autobahnen Kennzeichen speichert.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Marie Schäffer sagte am Sonntag: "Ich habe den Eindruck, dass die präventive Nutzung deses Systems relativ maßvoll ist." Sie forderte aber mit Blick auf die Speicherung auf Vorrat, dass wie im Koalitionsvertrag vereinbart eine ernsthafte Evaluierung erfolge. Die Grünen hatten sich während der Koalitionsverhandlungen mit SPD und CDU gegen die die dauerhafte Erfassung gewandt.

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag dringt auf eine Begrenzung des Datensammelns. "Die zunehmende Nutzung der erhobenen #Kesy Daten gibt Anlass, jetzt schnell klare Grenzen der Datenerfassung und Auswertung zu ziehen", schrieb die stellvertretende Fraktionschefin Marlen Block am Samstag bei Twitter. "Fahndung ja. Unbegrenzt Daten sammeln? Nein". Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge erstellt derzeit ein Rechtsgutachten zum Thema, sie bezweifelt die Rechtmäßigkeit. Ihr Sprecher hatte im Oktober 2019 erklärt, das System mit der Aufzeichnung und der Erfassung nicht beschuldigter Personen könne nicht auf die Strafprozessordnung gestützt werden.

Im Jahr 2018 ging es nach Angaben des Innenministeriums in 125 Einsätzen um eine Erfassung für das Auffinden vermisster und suizidgefährdeter Menschen, 17 Mal um eine Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten und fünf Mal um die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Feststellung der Identität vorliegen.

Aus dem Bericht geht hervor, dass einer Erfassung im Januar 2018 beispielsweise die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zugrunde lag, im Juni die Warnung vor einem Terroranschlag. Im Dezember 2018 gab es demnach einen Fall der Vorbereitung eines Anschlags mit Explosion beziehungsweise Sprengstoff, eine Fahndung nach dem Terroranschlag in Straßburg und einen Verdacht terroristischer Aktivitäten.

Die Polizisten unterstützten auch Kollegen anderer Länder. In einem Fall im Juni 2018 leistete die Brandenburger Polizei Amtshilfe für Sachsen, als jemand mit Waffen gedroht habe, die Ex-Frau und beide Kinder zu töten. In vielen Fällen ging es um eine Erfassung für 24 Stunden oder darunter, in Einzelfällen auch länger.

Ein Mitglied der Piratenpartei Brandenburg sieht durch die massenhafte Speicherung von Kennzeichen vorbeifahrender Autos einen ständigen Beobachtungsdruck durch die Polizei. Nachdem seine Klage vom Amts- und vom Landgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen wurde, wandte sich das Mitglied an das Landesverfassungsgericht.

Seit November ist Michael Stübgen (CDU) Innenminister in Brandenburg, der Zeitraum des Berichts geht noch auf seinen Vorgänger Karl-Heinz Schröter (SPD) zurück.

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