Polizei - Mainz:Spiegel: Grenzen bei Gesichtserkennung in Privatwirtschaft

Bundesregierung
Anne Spiegel (Grüne). Foto: Sascha Ditscher/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Nach dem Verzicht auf eine Software zur Gesichtserkennung im Polizeieinsatz hat die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) weitere Schritte gefordert. Auch in der privaten Wirtschaft müsse es Grenzen für den Einsatz von Gesichtserkennung geben, "um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Ausforschung bis hin zur Totalüberwachung ihrer Privatsphäre zu schützen", sagte Spiegel am Freitag in Mainz. "Der Einsatz von Software zur Gesichtserkennung widerspricht europäischen Werten wie dem Grundrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung."

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der Bundespolizei nun doch nicht erlauben, an sicherheitsrelevanten Orten Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist - anders in einer älteren Fassung des Entwurfs - davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede. "Ich begrüße die späte Einsicht des Bundesinnenministers", sagte Spiegel. "Es ist richtig, dass die staatlichen Behörden auf den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung verzichten."

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