Polizei - Erfurt:Polizei: Auch Mitarbeiter mit Bürojobs gegen Corona geimpft

Corona
Eine Mitarbeiterin des Impfteams überprüft eine Spritze mit Impfstoff gegen Covid-19. Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Trotz knappen Impfstoffs haben bei der Thüringer Polizei auch Bedienstete mit Bürojobs eine Corona-Impfberechtigung erhalten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben einige Dienststellen der Landespolizei Impfberechtigungen an Mitarbeiter vergeben, die nicht auf der Straße unterwegs, sondern fast ausschließlich im Inneneinsatz tätig sind. Das Innenministerium verteidigte diese Praxis - das Gesundheitsministerium mahnt.

Die Impfreihenfolge wird maßgeblich von der Bundesimpfverordnung bestimmt. Demnach werden Polizei- und Einsatzkräfte zur derzeit geöffneten Prioritätengruppe zwei gezählt, "die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind". Das regelt der Paragraf drei der Verordnung.

Dennoch hält das Innenministerium eine Impfberechtigung für Polizeibeschäftigte mit Bürojobs für zulässig. Mit den Formulierungen in der Bundesimpfverordnung sei das Feld der möglichen Impfberechtigten bei der Polizei "gerade nicht trennscharf festgelegt", sagte eine Ministeriumssprecherin.

Es solle sich vielmehr "nach den flexiblen Aufgabenstellungen richten", sagte die Ministeriumssprecherin. "Durch Paragraf drei der Corona-Impfverordnung wird mit der nicht abschließenden Formulierung "insbesondere" anerkannt, dass die Arbeit der Polizei- und Ordnungskräfte dynamischen Prozessen unterworfen ist."

Laut dem Innenministerium stellen die einzelnen Polizeidienststellen die Impfberechtigungen für ihre Bediensteten aus. Damit können Beamte und Angestellte dann einen Impftermin etwa über das Thüringer Corona-Impfportal vereinbaren. Wie viele dieser Nachweise ausgegeben und wie viele Polizisten in Thüringen bereits gegen Corona geimpft worden sind, dazu konnte das Ministerium keine Angaben machen. Es gebe dazu keine landesweite Erhebung, sagte die Sprecherin.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums verwies darauf, dass mögliche Verdachtsfälle nicht weiter verfolgt würden, da es keine Vorschriften dazu gebe. Die gesellschaftliche Debatte über das Impfen zeige aber, dass ein vermeintlicher Verstoß gegen die festgelegte Reihenfolge zumindest moralisch falsch und auch unfair gegenüber den Risikogruppen sei. "Gerade die Polizei und ihre Verantwortungsträger sollten sich ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion bewusst sein", hieß es aus dem Ministerium.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-109063/3

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