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Polizei - Berlin:Verwaltungsrichter wird unabhängiger Polizeibeauftragter

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Berlin (dpa/bb) - Die neue Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten in Berlin soll nach vielen Diskussionen und langer Suche mit einem Richter besetzt werden. Alexander Oerke vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist bisher unter anderem auch für Polizeirecht zuständig, er sollte sich am Dienstagnachmittag in den Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und Linken vorstellen, wie es aus Regierungskreisen hieß. Offiziell bestätigt werden sollte der Name erst am späten Nachmittag. Der "Tagesspiegel" hatte zuvor berichtet.

Der unabhängige Polizei- und Bürgerbeauftragte soll als Beschwerdestelle Ansprechpartner sein für Bürger bei Konflikten mit der Polizei oder einer anderen Behörde. An ihn können sich Menschen wenden, die sich etwa von der Polizei drangsaliert oder schlecht behandelt fühlen. Der Polizeibeauftragte soll Vorwürfen nachgehen, ermitteln, Zeugen und Beschuldigte befragen.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, teilte mit: "Wir freuen uns, dass sich die drei Regierungsparteien endlich auf eine Personalie verständigen konnten und Alexander Oerke in absehbarer Zeit an die Arbeit gehen kann." Man hoffe, dass die Stelle auch für Polizisten sei und eine vermittelnde Kraft zwischen Politik und Polizei darstelle.

Ursprünglich sollten der Polizeibeauftragte und seine kleine Behörde im ersten Halbjahr 2021 die Arbeit beginnen. Das hatten SPD, Linke und Grüne beschlossen. Die Besetzung der Stelle verzögerte sich aber wegen Meinungsverschiedenheiten in der Koalition.

Der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte, es gebe sowohl bei der Polizei als auch bei den Bürgern "Vorbehalte" gegenüber dem Umgang mit Beschwerden. Daher werde solch ein Beauftragter, der Beschwerden von Bürgern sowie Sorgen von Polizisten entgegen nehme, einen "wertvollen Beitrag für das gegenseitige Verständnis" liefern. Im Jahr 2018 wurden demnach 1866 Beschwerden bei der Polizei bearbeitet. 66 Prozent seien abgelehnt worden, 21 Prozent hätten sich nicht aufklären lassen und 13 Prozent seien als berechtigt erkannt worden.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-324336/4

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