Polizei - Berlin:Berliner Polizisten sollen Bodycams bekommen

Abgeordnetenhaus
Eine Polizistin trägt eine Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Polizisten und Feuerwehrleute in Berlin sollen bald sogenannte Bodycams an ihren Uniformen zur Aufzeichnung von bestimmten Einsätzen tragen. Das sieht das überarbeitete Polizeigesetz (ASOG) vor, das die Berliner Regierungskoalition von SPD, Linken und Grünen nach jahrelangen und langwierigen Verhandlungen am Montag vorstellte. Die Polizisten sollen an den kleinen Kameras die Aufnahme starten, wenn Situationen etwa bei Kontrollen oder Demonstrationen problematisch werden oder eskalieren. Damit könne festgestellt werden, wie sich der jeweilige Polizist und sein Gegenüber verhalten hätten.

Das reformierte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) für Berlin mit einem Umfang von 45 Seiten soll noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Gesetz regelt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Möglichkeiten vor allem der Polizei. Die Opposition kritisierte den neuen Entwurf als wenig effektiv.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Innenpolitiker von SPD, Linken und Grünen betonten, die Kameras könnten sowohl Verstöße von Polizisten als auch Angriffe auf die Polizeibeamten dokumentieren und so die Aufklärung solcher Taten erleichtern. "Die Dokumentation geht in beide Richtungen."

Dazu filmen die Bodycams im eingeschalteten Zustand ständig die Umgebung. Gespeichert werden aber nur die jeweils letzten 30 Sekunden. Von dem Zeitpunkt, an dem der Polizist in einem weiteren Schritt die eigentliche Aufnahme startet, wird alles gespeichert in Bild und Ton inklusive der 30 Sekunden zuvor.

Geplant sind die Kameras auch für Feuerwehrleute und Sanitäter, weil es auch hier in den vergangenen Jahren viele Angriffe gab. Sie sollen im Laufe der kommenden Legislaturperiode ab 2021 nach und nach von der Polizei gekauft werden. Gleichzeitig soll ihr Einsatz in der Praxis wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Nach drei Jahren muss das Abgeordnetenhaus entscheiden, ob sich die Regelung bewährt hat und fortgesetzt werden soll.

Die von Geisel gewünschte Ausweitung von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen mit viel Kriminalität wurde nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Linke und Grüne lehnten das ab. Ein entsprechendes Volksbegehren einer von CDU-Politikern unterstützten Initiative wird derzeit vom Landesverfassungsgericht geprüft. Nicht geplant sind auch die Einführung der elektronischen Fußfessel für Gefährder und die konkrete Regelung des finalen Rettungsschusses für die Polizei.

Neu geregelt wurden aber einige weitere Punkte:

- Das Abhören von Telefongesprächen und Mitlesen von Chats (Telekommunikationsüberwachung, TKÜ) ist bei akuten Gefahren oder Terrorverdacht möglich, und zwar auch mit dem Einsatz sogenannter Imsi-Catcher ("International Mobile Subscriber Identity" gleich Identitätsnummer eines Telefons) etwa zur Ortung von Handys. Diese Einsätze muss aber die Polizeipräsidentin genehmigen. Die Maßnahmen sollen wissenschaftlich untersucht werden und eine mögliche Verlängerung muss in vier Jahren beschlossen werden.

- Der Einsatz von sogenannten Vertrauens-Personen (V-Personen) bei der Polizei, also Spitzeln aus der kriminellen Szene, muss künftig von der Polizeipräsidentin genehmigt werden.

- Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam, also das präventive Einsperren von Menschen, um Straftaten zu verhindern, etwas vor Demonstrationen, wird wieder auf zwei Tage beschränkt. Zuletzt waren vier Tage möglich.

- Bei der Definition von Orten mit viel Kriminalität (kriminalitätsbelastete Orte, KbO), an denen die Polizei mehr Rechte für Kontrollen hat, sollen Aspekte wie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz durch Ausländer und Prostitution künftig keine Rolle mehr spielen. Über die Entwicklung an diesen Orten muss die Polizei einmal im Jahr einen Bericht für das Abgeordnetenhaus verfassen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte eine ganze Reihe von Punkten wie die Telefonüberwachung und die Bodycams, kritisierte aber deren vorläufige zeitliche Begrenzung und vermisste zudem Regelungen zum finalen Rettungsschuss.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger monierte, der Gesetzentwurf bleibe "weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten" zurück. "Die vorgeschlagene Regelung eignet sich nicht für eine Telekommunikationsüberwachung gegen die organisierte Kriminalität. Die Clans werden ungestört weitermachen können." Dass die Videoaufklärung fehle, "befördert das Geschäftsmodell von Intensivtätern, Drogendealern und der Bewohnern der Rigaer Straße 94."

Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe meinte, "eine gesetzliche Regelung für den finalen Rettungsschuss fehlt ebenso wie die Gesetzesgrundlage für den Tasereinsatz". Auch bei der Videoaufzeichnung von Straftaten passiere nichts.

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