Vor einem Jahr wurde der Missbrauchskomplex von Münster aufgedeckt. Jetzt sind die Urteile wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen gefallen: 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Hauptangeklagten Adrian V. Die Strafen für drei weitere Angeklagte aus Niedersachsen, Brandenburg und Hessen liegen zwischen zehn und zwölf Jahren Gefängnis. Wegen Beihilfe muss außerdem die Mutter von Adrian V. für fünf Jahre ins Gefängnis.
Das ist ein Mindesturteil, sagt SZ-NRW-Korrespondentin Jana Stegemann. Der von Adrian V. missbrauchte Stiefsohn habe dagegen "lebenslänglich bekommen", das sei das Schlimmste, was man Kindern antun könne. Vorwürfe könne man jedoch dem Familiengericht Münster machen. Der Pädokriminelle sei vor dem Missbrauch bereits einschlägig verurteilt worden, trotzdem hatte er Zugang zu dem Jungen gehabt. Auch sei Prävention möglich: Wir müssten alle besser hinschauen und Kindern offene Ohren schenken.
Weitere Nachrichten:Deutschland lockert strenge Einreisebeschränkungen, Korruptionsprozess gegen Strache.
So können Sie unseren Nachrichtenpodcast abonnieren
"Auf den Punkt" ist der Nachrichtenpodcast der SZ mit den wichtigsten Themen des Tages. Der Podcast erscheint von Montag bis Freitag immer um 17 Uhr. Sie finden alle Folgen auf sz.de/nachrichtenpodcast. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie unser Audio-Angebot, etwa bei: iTunes, Spotify, Deezer, Audio Now oder in Ihrer Lieblings-Podcast-App. Wie Sie unsere Podcasts hören können, erklären wir in diesem Text. Alle unsere Podcasts finden Sie unter: www.sz.de/podcast.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns: podcast@sz.de.