Süddeutsche Zeitung

SZ-Podcast "Auf den Punkt":Mord verjährt nicht - die NS-Zeit erst recht nicht

Ein ehemaliger KZ-Wachmann wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wichtig dabei ist vor allem die Erinnerung an das Verbrechen.

Peter Burghardt und Jean-Marie Magro

Der inzwischen 93-Jährige Bruno D. kam kurz vor seinem 18. Geburtstag zum KZ Stutthof bei Danzig. In diesem Lager wurden 65.000 Menschen ermordet. Vor allem Jüdinnen und Juden, politische Gefangene sowie Polinnen und Polen.

D. war Wachmann und passte auf, dass die Gefangenen nicht fliehen konnten. Nun verurteilte das Landgericht Berlin den Mann. Er erhielt eine zweijährige Hafstrafe auf Bewährung. Das Urteil spielt dabei nicht die erste Rolle, sagt Peter Burghardt. Der SZ-Reporter meint, wichtig bei solchen Prozessen sind die eindrücklichen Schilderungen einer Generation, die bald nicht mehr da sein wird und damit auch nicht mehr erzählen kann.

Weitere Themen: AKK stellt neuen Freiwilligendienst vor, Haftstrafen nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg.

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