Süddeutsche Zeitung

"Plastinator" Gunther von Hagens:Gericht erlaubt Körperwelten-Museum in Berlin

  • Das Verwaltungsgericht hat Gunther von Hagens Körperwelten-Museum in Berlin erlaubt.
  • Die erste Dauerausstellung des "Plastinators" soll im Januar eröffnet werden.
  • Der Bezirk Mitte hatte das Museum zunächst untersagt, da die Ausstellung der toten Körper gegen das Bestattungsgesetz verstoße.

Gericht lässt "Körperwelten"-Museum zu

Der Leichenpräparator Gunther von Hagens darf in Berlin ein Körperwelten-Museum eröffnen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden - und damit ein Verbot des Bezirks Mitte hinfällig gemacht. Der Bezirk hatte die Dauerausstellung am Fuße des Fernsehturms am Alexanderplatz untersagt. Die Begründung: Die plastinierten Körper seien Leichen, die Schau verstoße damit gegen das Bestattungsgesetz, welches das öffentliche Ausstellen von Leichen verbietet. Das Unternehmen, das die Ausstellungen von Hagens' organisiert, klagte gegen das Verbot - mit Erfolg.

Das Gericht hat entschieden, dass die Ausstellungsmacher keine Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz brauchen, da es sich bei den plastinierten Körpern nicht um Leichen im Sinne des Gesetzes handle. Es ließ zugleich eine Berufung zu.

Erste Dauerausstellung des "Plastinators"

In dem Museum, das nach der verfahrensbedingten Verzögerung nun im Januar eröffnet werden soll, wird die erste Dauerausstellung des "Plastinators" stattfinden. Etwa 20 Körper und bis zu 200 Präparate sollen dort gezeigt werden. Gunther von Hagens sorgt seit mehreren Jahren mit seinen zerschnittenen, plastinierten Körpern und Körperteilen für Aufsehen. Seine temporären Ausstellungen seien bislang nie als genehmigungsbedürftig erachtet worden, heißt es in einer Mitteilung der Kuratorin von Hagens'.

Ärger zu Beginn der Verhandlung

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatte bereits am Dienstag begonnen. Kurz nach Prozessbeginn gab es jedoch Ärger, weil das Bezirksamt bereits eine Pressemitteilung über den Ausgang des Verfahrens versandte. Die Kläger hielten die Richter deshalb für befangen.

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