Urteil des Landgerichts Hamburg:Pippi-Langstrumpf-Lied verletzt Urheberrecht 

Inger Nilsson als Pipi Langstrumpf

Inger Nilsson alias Pippi Langstrumpf in dem Film von 1968. Das Titellied ist einer der bekanntesten Kinderfilm-Lieder - auch in Deutschland.

(Foto: Pressensbild Delden/Picture Alliance/dpa)

Die Liedzeilen "Zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt und drei macht neune..." dürfen laut einem Urteil in Deutschland nicht mehr verbreitet werden. Doch das wollen nicht mal die Kläger.

Der deutsche Text des Liedes "Hey, Pippi Langstrumpf" verletzt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg das Urheberrecht. Die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907-2002) müssen an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden, erklärte die Zivilkammer am Mittwoch.

Lindgren habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne. Die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und Frankes Witwe dürfen den Text "Zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt und drei macht neune, ich mach' mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt..." nicht weiter verbreiten, wenn das Urteil vollstreckt wird. Ferner müssen sie Auskunft über die Einnahmen seit 2007 erteilen und den Lindgren-Erben Schadenersatz für die entgangene Beteiligung zahlen.

Ein schwedischer Frechdachs als deutsches Kulturgut

Lindgrens Erben könnten den Verkauf von Pippi-Langstrumpf-Filmen und CDs in Deutschland sofort verbieten lassen. Alle Prozessbeteiligten seien sich aber einig, dass es sehr schade wäre, wenn der Liedtext nicht mehr verbreitet werden könnte, betonte Richter Benjamin Korte. "Wir werden alles daran setzen, dass das nicht passiert", versicherte Rechtsanwalt Ralph Oliver Graef, der die Lindgren-Erbengesellschaft vertritt. "Das ist ja eine Ikone, fast schon deutsches Kulturgut", sagte er über Pippi Langstrumpf.

Die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft hatte argumentiert, dass bei der Übersetzung des Liedes aus dem Schwedischen der Text verändert worden sei - das interpretierte der Verlag als das Verfassen eines neuen Liedes. Das sahen die Hamburger Richter anders. "Die Pippi Langstrumpf in dem Lied ist genau die Pippi Langstrumpf, die man aus Astrid Lindgrens Geschichten kennt", heißt es im Urteil. Die Erben wollen laut einem Bericht des NDR jetzt schnell Gespräche darüber führen, wie sie an den Gewinnen aus dem Lied beteiligt werden - und zwar auch für vergangene Jahre.

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