PIP-Brustimplantate:BGH entscheidet über Verantwortung des TÜV Rheinland

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Im Skandal um die Brustimplantate des französischen Herstellers PIP spielt auch die Prüfgesellschaft TÜV Rheinland eine Rolle. Mehrere Betroffene haben sie auf Schadenersatz verklagt - in Deutschland jedoch bisher erfolglos. Jetzt hat eine der Frauen Revision eingelegt und zieht vor den Bundesgerichtshof.

Welche Verantwortung hat die Prüfgesellschaft TÜV Rheinland im Skandal um minderwertige Brutimplantate des französichen Herstellers PIP? Mit dieser Frage muss sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen.

Wie das Handelsblatt berichtet, hat eine vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter Instanz unterlegene Frau Revision eingelegt. Der BGH habe das Revisionsverfahren (Aktenzeichen 7 ZR 36/14) bestätigt. Damit werde nun höchstrichterlich geklärt, ob der TÜV Rheinland den französischen Implantate-Hersteller PIP hinreichend überprüft habe.

Der 64-jährigen Frau waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Die Kissen reißen schneller und können Entzündungen auslösen.

Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft, nicht aber die Implantate selbst. Deshalb sieht sich die Organisation als Opfer eines Betrugs durch PIP.

Die Frau, die jetzt vor den BGH zieht, wirft dem TÜV allerdings vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte ursprünglich ein Schmerzensgeld von 100 000 Euro, später dann 40 000 Euro.

Die Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Einige deutsche Gerichte hatten Klagen gegen den TÜV abgewiesen. In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr dazu verurteilt worden, etwa 1700 Frauen Schadenersatz zu zahlen. Gegen dieses Urteil des Handelsgerichts in der südfranzösischen Stadt Toulon hat der TÜV Einspruch eingelegt.

Jean-Claude Mas, der Gründer der Implantatefirma PIP, war im Dezember in einem Strafprozess in Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Auch in diesem Fall läuft noch ein Berufungsprozess. Mas wurde unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV betrogen zu haben - ein Urteil, durch das sich der TÜV mit Blick auf die Schadenersatzforderungen gestärkt sieht.

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