Rock'n'Roll ist: Wenn die eigene Mutter einen nach der Party anzeigt. Weil sie auf einer Feier im Elternhaus des einen die Oberfläche der Duschwanne zerkratzt haben sollen, sitzen drei junge Männer und eine Frau in einem Düsseldorfer Gerichtssaal. Denn die Liebe einer Mutter endet schnell, wenn es um Badezimmerkeramik geht.
Die Dame hatte die Party verboten, ihr heute 24-jähriger Sohn und sein Kumpel, der Geburtstag hatte, luden im Herbst 2013 trotzdem ein. Mehr als ein Dutzend junger Leute kam und feierte. Kurz darauf zeigte die Mutter ihren Sohn, das Geburtstagskind und zwei andere Gäste an. Sie will mindestens 1200 Euro. Die Duschwanne sei beschädigt, mehrere Fliesen von der Wand getreten: Sachbeschädigung. Zumindest auf dem Papier stehen darauf bis zu zwei Jahre Haft. Eine Verteidigerin beschreibt den Vorwurf anders: "mutwilliges Tanzen".
"13 Wodka Bull, fünf Jägermeister, sechs Bier"
Die Angeklagten sind zwischen 20 und 24 Jahre alt. Zwei sind angezogen wie für ein Bewerbungsgespräch, zwei, als würden sie danach auf die nächste Party gehen: Jeanshemden, aufgestellte Haare. Der Sohn der Zeugin verzichtet auf Verteidiger, er sitzt allein in der letzten Reihe der Anklagebank, wirkt mal belustigt, mal gelangweilt.
Auf dem Gang des Amtsgerichts warten die Mutter und ihre Tochter darauf, gegen den eigenen Sohn und Bruder auszusagen. Es ist ihnen sichtlich unangenehm. Währenddessen werden im Saal Details einer Partynacht gesammelt, ein bisschen wie in dem Film "Ey Mann, wo is' mein Auto?", nur unter juristischer Aufsicht.
Ihr Forum:Unter welchen Umständen würden Sie Angehörige verklagen?
Wenn ein Schaden entsteht und Gesetze gebrochen werden, klagen viele Deutsche. Was aber, wenn der Angeschuldigte ein Verwandter ist - zieht man dann auch vor Gericht?
Wann fragte die Angeklagte einen Mitangeklagten über dessen Gefühle für ihre Freundin aus? Wann flog die Fernbedienung gegen die Flaschen, die sich auf den Boden ergossen? Wie viele Bier trank einer der Jungs vor der Party? Antwort: sechs. Sein Anwalt: "Man spricht da ja landläufig von Warm-Up." Auf der Party trank er dann laut Verteidigung noch: "13 Wodka Bull, fünf Jägermeister, sechs Bier". Da schaut selbst die Richterin anerkennend.
"Der Sandmann ist da"
Der auf diese Weise Betankte entdeckte die Vase mit "extrem feinem Quarzsand", den er auf dem Boden verstreute mit dem Schlachtruf: "Der Sandmann ist da!" Ein Angeklagter soll dann mit klebrigen Schuhen voller Sand in der Dusche getanzt haben. Aber keiner der Vier will's gewesen sein.
Wie absurd der Prozess ist, zeigt sich, als die Staatsanwaltschaft weder Fotos der Dusche noch den Kostenvoranschlag für die Reparatur präsentieren kann. Juristisch hat sich da wohl etwas verselbstständigt, so wie die Party vor einem Jahr.
Staatsanwalt und Verteidigung einigen sich schnell darauf, das Verfahren einstellen zu lassen. Der Showdown, die Aussage der Mutter gegen ihren Sohn, entfällt. Die Dusche zahlt sie selbst.
Das seit langem nötige Grundsatzurteil darüber, in welchem Ausmaß junge Leute das Haus ihrer Eltern verwüsten dürfen, steht also weiter aus.